Zu laut genäht?
Skurril – Nachbarn wegen Nähmaschine vor Gericht
Eine Nähmaschine ließ zwischen zwei Münchner Nachbarinnen einen erbitterten Streit ausbrechen – bis sie schließlich vor Gericht standen.
Probleme mit den Nachbarn zu haben, ist immer unangenehm. Im schlimmsten Fall zieht sich die Sache bis vor Gericht – so wie ein kurioser Fall in München. Zwei Nachbarinnen landeten vor dem Kadi, weil sich die eine durch das Geräusch der Nähmaschine der anderen Nachbarin gestört fühlte. Auch ein Klopfen an die Decke veränderte die Situation nicht – im Gegenteil. Die beiden Frauen klagten einander wegen Lärmbelästigung.
Die im Erdgeschoss wohnende Frau hatte sich laut Gericht von dem Geräusch der Industrienähmaschine der über ihr wohnenden Frau gestört gefühlt. In Folge soll sie – so behauptet jedenfalls die oben wohnende Frau – von August 2022 bis April 2023 mindestens 500 Mal mit einem Gegenstand an die Wohnungsdecke geklopft haben.
Die Frau (mit der Nährmaschine) aus dem 1. Stock und ihr Ehemann hätten dadurch stressbedingte Beschwerden erlitten. Sie verklagte daher die unten wohnende Frau, das Klopfen zu unterlassen und nicht mehr zu behaupten, sie würde mit einer Industrienähmaschine ruhestörenden Lärm verursachen. Zudem verlangte sie Schmerzengeld in Höhe von 1.000 Euro.
"Aus Notwehr geklopft"
Die beklagte Nachbarin wandte ein, sie habe aus Notwehr wegen der Lärmbelästigung durch die Industrienähmaschine gegen die Decke geklopft. Sie hatte sich wegen der mutmaßlichen Lärmbelästigung durch die Industrienähmaschine im Sommer 2022 an die Gemeinde als Vermieter des Mehrfamilienhauses gewandt. Daraufhin besichtigten zwei Mitarbeiter der Gemeinde beide Wohnungen – und stellten fest, dass die Nähmaschine in der Wohnung der Beklagten nicht zu hören war. Die Klägerin entfernte die Nähmaschine wenig später dennoch aus der Wohnung.
Wegen Klopfen zu 300 Euro Schmerzengeld verurteilt
Das Amtsgericht München gab der Klage weitestgehend statt und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung und Zahlung eines Schmerzengeldes von 300 Euro. "Die Beklagte hat unstreitig mit einem Gegenstand gegen die Decke ihrer Wohnung geklopft. Streitig ist nur, wie häufig dies vorkam und ob dies durch Notwehr gerechtfertigt ist", führte das Gericht aus. Es sei jedenfalls zu regelmäßigem Klopfen gekommen. "Hierdurch wurde die Klägerin gestört und unter anderem in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt. Diese 'Klopfattacken' der Beklagten seien nicht durch Notwehr gerechtfertigt."
Keine störenden Nähmaschinengeräusche nachgewiesen
Zum einen habe die Beklagte nicht nachgewiesen, dass aus der Wohnung der Klägerin wirklich störende Geräusche einer Nähmaschine kommen. Auf Tonbandaufnahmen habe das Gericht lediglich ein starkes Rauschen hören können, nicht aber für eine Nähmaschine charakteristische Geräusche.
Entscheidend sei, dass es keine Situation gegeben habe, die ein Klopfen der Beklagten rechtfertige. Selbst wenn aus der Wohnung der einen Frau Geräusche dringen sollten, dürfte die andere nicht durch ständiges Klopfen reagieren. Die Voraussetzungen für Notwehr lägen jedenfalls nicht vor. Vielmehr hätte die Beklagte ihrerseits gerichtlich gegen die Klägerin vorgehen und auf Unterlassung klagen müssen. Dies habe sie aber nicht getan. Das Urteil ist rechtskräftig.
Auf den Punkt gebracht
- Ein skurriler Nachbarschaftsstreit in München endete vor Gericht, weil sich eine Frau durch das Geräusch der Nähmaschine ihrer Nachbarin gestört fühlte und daraufhin wiederholt gegen die Decke klopfte.
- Das Amtsgericht München verurteilte die klopfende Nachbarin zur Unterlassung und zur Zahlung von 300 Euro Schmerzensgeld, da keine störenden Nähmaschinengeräusche nachgewiesen werden konnten und das Klopfen nicht durch Notwehr gerechtfertigt war.