Vorarlberg

Silberschatz im Auto: Familie streitet mit Ministerium

Eine Familie wollte mit 665 Kilo Edelmetall nach Österreich einreisen. Zoll und Polizei sprechen von Schmuggel – jetzt spricht die Familie.

Roman Palman
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707 Barren Silber und noch einmal 74 Barren Gold. Mit dieser gewichtigen Fracht wollte eine Familie aus Tschechien den Grenzübergang Feldkirch-Wolfurt in Vorarlberg passieren. Deklariert hatten sie den Schatz im Wert von rund 700.000 Euro aber nicht, weshalb die Zöllner, die durch Zufall darauf stießen, annehmen mussten, dass sich die Familie um die Einfuhrabgaben von mehr als 96.700 Euro habe drücken wollen – "Heute" berichtet.

Auf die Tschechen wartet nun im Falle einer Verurteilung eine enorme Geldstrafe. Jetzt lässt die Familie öffentlich über ihren Anwalt ausrichten, dass man eine blütenweiße Weste habe. "Die verbreitete Behauptung, dass die Betroffenen 'große Mengen Gold und Silber über die Grenze von Liechtenstein durch Österreich nach Hause schmuggeln wollten, ist schlichtweg falsch", so Jurist Martin Spornberger.

Einreise nach Österreich war "ungeplant"

Der Anwalt erklärt auch die Sicht seiner Mandanten: Das Anlagegold und Silber, das schon seit Jahren bei einer Bank im Fürstentum Liechtenstein gelegen hatte, infolge eines Bank- und Depotwechsels zu einem Bankinstitut nach Zürich überführt und dort eingelagert werden. Dass die Familie mit ihrem Kfz dabei in eine österreichische Zollstelle fuhr, sei "ungeplant" gewesen.

Spornberger pocht auch darauf, dass auf Anlagegold und aufgrund der Umstände auch auf das Silber keine Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen sei. "Bei richtiger rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes war daher gar keine Zoll- oder Steuerpflicht gegeben. Entsprechend kann auch der Tatbestand des Schmuggels nicht erfüllt worden sein", so seine Argumenation.

Die Finanz sagt etwas anderes

Völlig falsch, heißt es aus Finanzministerium. Auf Nachfrage von "Heute" erklärt Sprecher Johannes Pasquali, dass es gar keine Steuerbefreiung für Silber gibt. "Der Zollsatz beträgt wohl 0 Prozent, die Einfuhrumsatzsteuer von 20 Prozent ist jedoch sehr wohl abzuführen", so der Pasquali. "Das Silber wurde bei der Einfuhr nicht angemeldet, auch auf Nachfrage der Zöllner wurde das verneint." 

"Im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs sind Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel (darunter fallen nach nationalem Recht auch Gold und andere Edelmetalle) im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzumelden." Auch dieser Meldeverpflichtung sei die Familie nicht nachgekommen. Deswegen wird nun finanzstrafrechtlich gegen sie ermittelt.