Vorarlberg

Sexueller Missbrauch: Angeklagte bekämpfen Haftstrafen

Letzte Woche wurden die sechs Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nun haben die Männer Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.

Heute Redaktion
Die Tatverdächtigen mussten sich letzte Woche zwei Tage lang am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Die Tatverdächtigen mussten sich letzte Woche zwei Tage lang am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Den sechs Angeklagten wird vorgeworfen, eine 45-jährige stark betrunkene Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Bludenz zwei Tage lang festgehalten und mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Die afghanischen Flüchtlinge im Alter von 23, 26, 29, 36, 52 und 57 Jahren erhielten letzte Woche Haftstrafen im Ausmaß von sieben Jahren (in zwei Fällen), 7,5 Jahren, 8 Jahren, 9 Jahren und 12,5 Jahren. Da sich die Verteidiger Bedenkzeit erbaten, sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Angeklagte bekämpfen Urteil

Nun meldeten alle sechs der Angeklagten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, wie die Neue Tageszeitung berichtet. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch meldete ebenso Berufung an: Sie fordert strengere Sanktionen. Nun entscheidet der Oberste Gerichtshof. Werden die Schuldsprüche bestätigt, werden die Urteile in weiterer Folge rechtskräftig. Sonst gibt es einen neuen Schöffen-Prozess mit anderen Richtern. 

Sexueller Missbrauch einer wehrlosen Frau

Zwei der Männer bestritten vor Gericht, Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben. Die anderen Angeklagten behaupten, der Geschlechtsverkehr wäre einvernehmlich gewesen. Durch ein entsprechendes Gutachten wurde jedoch bestätigt, dass alle sechs der Angeklagten intimen Kontakt mit der Frau hatten. Die Ausführungen der Expertin vor Gericht, die auf entsprechenden Analysen basierten, ließen daran keine Zweifel offen. Alle Angeklagten waren laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller zurechnungsfähig. Die Alkoholisierung der Männer wurde als mildernd gewertet, bei zwei Männern zusätzlich ihre Unbescholtenheit.

Die Schuldsprüche wurden von der vorsitzenden Richterin mit dem Zustand des Opfers zum Tatzeitpunkt begründet: Die 45-Jährige, die sich mehrere Tage in der Flüchtlingsunterkunft aufhielt, habe sich erwiesenermaßen in einem Zustand der Wehrlosigkeit befunden. Erschwerend wertete das Gericht, dass mehrere Männer hintereinander ohne Schutz mit der Frau verkehrten.

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