Kärnten
Serie von Bombendrohungen — Schülerinnen tatverdächtig
Am Montag kam es in Kärnten erneut zu drei Bombendrohungen an Schulen. Die Polizei konnte nun drei tatverdächtige Schülerinnen ausforschen.
Eine Serie von insgesamt zwölf Bombendrohungen stellt die Polizei in Kärnten vor ein großes Rätsel. Die Drohungen erfolgten immer nach demselben Muster. Auf einem WC wurde entweder auf einem Zettel oder mit einer Botschaft an der Wand vor einer Bombe gewarnt. Glücklicherweise konnten die Einsatzkräfte bisher bei keinem der genannten Fälle eine Bedrohung entdecken.
Auch am Montag mussten drei Schulen evakuiert werden, die Polizei steht mit einem Großaufgebot im Einsatz. Betroffen waren die Ursulinenschule, der Schulgebäudekomplex in Waidmannsdorf und die Schulen in der Mössingerstraße.
Die Polizei nahm die Drohungen sehr ernst, rückte mit einem Großaufgebot inklusive sprengstoffkundigem Personal aus und evakuierte die Räumlichkeiten. Das Landeskriminalamt Kärnten übernahm die Ermittlungen.
Wie "5min.at" am Montag berichtet, soll es den Ermittlern nun gelungen sein, tatverdächtige Personen auszuforschen. Zwei Mädchen sollen eine solche Drohung verfasst haben. Am Sonntag zeigte sich zudem eine weitere Schülerin geständig. Für alle drei Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.
Die beiden ausgeforschten Mädchen sollen noch in dieser Woche einvernommen werden. Aufgrund des jungen Alters werden die Befragung in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten stattfinden. Danach wird entschieden, ob sich der Tatverdacht gegen die beiden Schülerinnen beweisen lässt.
Tätern könnte sogar Gefängnisstrafe drohen
Neben einer finanziellen Strafe und einem Schulverweis drohen den Tätern auch strafrechtliche Konsequenzen. "Gehen wir von einer einfachen gefährlichen Drohung aus, dann droht dem Täter oder der Täterin eine Haftstrafe bis zu einem Jahr", erklärt Staatsanwalt Markus Kitz gegenüber der "Kleinen Zeitung". "Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen."