Kärntner verurteilt
Ehefrau vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen
Am Freitag wurde am Landesgericht Klagenfurt ein 54-Jähriger unter anderem wegen Vergewaltigung und schwerer Nötigung zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der Beschuldigte soll seine Ehefrau und Mutter des gemeinsamen Kindes vergewaltigt und sie dazu gezwungen haben, sich zu prostituieren. Zudem warf ihm die Staatsanwaltschaft Vergehen nach dem Waffenverbotsgesetz sowie Körperverletzung und schwere Nötigung vor.
Der Staatsanwältin zufolge habe der Angeklagte ein "hohes Maß an Gewalt und Zwang" ausgeübt. Er zeige keine Spur von Verantwortung und behaupte, die Betroffene sei drogensüchtig und wolle ihn mit ausgedachten Aussagen loswerden.
Frau vertraute sich Ladenbesitzer an
Die Sache flog auf, als sich die Ehefrau in Völkermarkt in ungarischer Sprache einem Handyshopbesitzer anvertraute, da sie wusste, dass dieser ebenfalls der ungarischen Sprache mächtig ist. Der Angeklagte sei in dieser Situation nervös geworden, weil er diese Sprache nicht spricht. Der 54-Jährige sei mehrfach vorbestraft und zeige trotzdem keine Anzeichen von Reue, merkte die Staatsanwältin an.
Der Verteidiger des Angeklagten hielt fest, dass die Frau die "einzige und Hauptbelastungszeugin" sei. Ihm zufolge sei der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt worden. Die Vorwürfe der Zuhälterei und der Entführung würden sich nur auf Aussagen der Frau stützen, die sich vor der Polizei und vor Gericht widersprochen habe, so der Anwalt.
Mehrere Vorstrafen
Schlussendlich sprach der Schöffensenat den Mann wegen Vergewaltigung und gefährlicher Drohung mit einer Waffe trotz Waffenverbots sowie wegen schwerer Nötigung schuldig. Von den restlichen Anklagepunkten wurde der Mann freigesprochen, da sich seine Schuld nicht mit der dafür notwendigen Sicherheit nachweisen ließ.
Aufgrund seiner Vorstrafen – der Beschuldigte hatte bereits 18 Verurteilungen auf dem Kerbholz – und der Tatbegehung in der Probezeit einer anderen Haftstrafe werden zusätzlich zu den vier Jahren 30 Monate aus anderen Verurteilungen zuvor fällig. Das bedeutet, dass der Mann insgesamt für sechseinhalb Jahre hinter Gitter muss. Sein Anwalt meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein 54-jähriger Mann wurde am Landesgericht Klagenfurt zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er seine Ehefrau vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen haben soll.
- Aufgrund seiner Vorstrafen muss er insgesamt sechseinhalb Jahre ins Gefängnis, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Anwalt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat.