"Ich kam nachhause und konnte nicht einmal mehr die Gabel zum Mund führen", erzählt Peter F. (Name geändert), der seit 2022 an Long Covid leidet, über seinen letzten Versuch eine Arbeit aufzunehmen.
F. hat einen Ärztemarathon hinter sich, um verstehen zu können, was mit ihm passiert ist: "Interleukine, Leukotriene und der Tumornekrosefaktor Alpha, alles erhöht" – heute weiß der Niederösterreicher, dass sein Immunsystem verrückt spielt.
Die chemischen Signalwege in den Zellen von F. sind verändert. "Ich habe ein Mastzellen-Aktivierungssyndrom. Das bedeutet, bei meinen weißen Blutkörperchen ist alles durcheinander", sagt F. zu "Heute".
"In der ersten Woche beim neuen Arbeitgeber (Anm.: im November 2024) ging es mir noch gut. In der zweiten Woche war ich völlig ausgelaugt, es fiel mir schwer zu essen, meine Augen waren rot, die Haarwurzeln entzündet", erinnert sich F. gegenüber "Heute". Zu beschreiben, wie sich seine Krankheit anfühlt, sagt F., falle ihm gar nicht leicht: "Ich versuche es ja jeden Tag zu verdrängen."
Seine Krankheit habe dazu geführt, dass er ein ständiges Grippegefühl habe, erklärt der Mittdreißiger. Und sie hat dazu geführt, dass F. in seinem letzten Job nur drei Wochen arbeiten konnte. Danach musste er wieder in Krankenstand gehen. Mitte Jänner diesen Jahres wurde dann das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst, nachdem F. erst im November 2024 voll Elan begonnen hatte.
Seine Symptome würden es nicht zulassen, dass F. einer Arbeit nachgeht, sagt er. Damit sei er von Sozialversicherungsleistungen abhängig. Das bestätigt auch ein Befund des Wiener Neurologen Michael Stingl vom Dezember 2024. Dort schreibt der Arzt: "Eine Arbeitsfähigkeit ist aktuell nicht gegeben."
Als F. vor wenigen Tagen wieder Medikamente braucht und dafür seine Hausärztin aufsucht, kommt der Schock: Der Versicherungsschutz war weg. Es bliebe ihm offen, ob er die Medikamente privat zahlen möchte, habe F. erfahren, bevor er unverrichteter Dinge wieder nachhause gehen musste.
F. kontaktiert am 7. März die ÖGK: "Ich bitte um Auskunft darüber, warum ich nicht darüber informiert wurde, dass mein Versicherungsschutz geendet hat und die Zahlungen eingestellt wurden", schreibt er in sein Mail und fragt darin: "Sie haben doch bestimmt eine Informationspflicht dahingehend?"
Die ÖGK antwortet "mit Bitte um Kontaktaufnahme diesbezüglich mit der Lohnverrechnung Ihres Dienstgebers" und klärt auf: "Wenn die Entgeltfortzahlung im Krankenstand endet, muss der Dienstgeber eine Meldung mittels 'Arbeits- und Entgeltbestätigung' an den zuständigen Krankenversicherungsträger machen." F. ging davon aus, dass das längst passiert sei.
"Heute" hat bei der ÖGK nachgefragt, die sagt, dass sie das "Anliegen von Herrn F. sehr ernst" nimmt und umgehend reagiert hätte, um seinen Anspruch zu klären. "Da vom Dienstgeber keine Arbeits- und Entgeltbestätigung übermittelt wurde, war uns nichts vom Krankengeldanspruch von Herrn F. bekannt", schreibt die ÖGK.
F. habe am 8.3. mitgeteilt, dass sein "Versicherungsschutz und Krankengeld eingestellt" worden sein. "Deshalb haben wir sofort reagiert und am Montag (10.03.2025) die Arbeits- und Entgeltbestätigung schriftlich vom Dienstgeber und per e-Zustellung vom Bevollmächtigten eingefordert. Der Dienstgeber unterliegt einer Meldepflicht. Kommt er einer wiederholten Aufforderung nicht nach, wird die Angelegenheit der Bezirksverwaltungsbehörde übergeben."
"Ich wartete und wartete auf das Krankengeld", erzählt F. Doch das Geld kam nicht: "Seit Ende Jänner lebe ich vom Ersparten." F. ist wütend, weil ihm, wie er sagt, niemand helfen will: "Meinen Dienstgeber habe ich letzte Woche informiert, was noch fehlt. Dort hat sich seit Mitte Jänner niemand um die Weitergabe meiner Daten gekümmert."
Ende Jänner, sagt F., gab es für ihn noch das Urlaubsgeld, für die drei Wochen, die er bei seinem letzten Dienstgeber gearbeitet hat, aliquot aufs Konto. Er sei daher davon ausgegangen, dass alles in Ordnung sei und es einfach nur etwas dauere, bis auch das Krankengeld kommt. Doch laut ÖGK, kam aus der Lohnverrechnung des vormaligen Dienstgebers von F. bis heute keine Meldung.
Zwischenzeitlich wurde aber die E-Card von F. zunächst bis 31.03.2025 freigeschaltet, da die ÖGK annimmt, dass bis dahin sein Versicherungsschutz geklärt sein wird. Sie sagt: "Beim Krankengeld besteht die Möglichkeit einer Vorschusszahlung. Voraussetzung dafür ist die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung, die Herr F. heute von uns per E-Mail erhalten hat."
"Heute" hat auch beim Dienstgeber nachgefragt, der, erst nach Redaktionsschluss für die Druckausgabe, folgende knappe Stellungnahme abgab: "Es ist nicht auszuschließen, dass es an der eine oder andere Stelle zu Verzögerungen im Ablauf gekommen ist, denn es sind verschiedene Träger involviert. Mittlerweile wurden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen."
"Am Ende kommt der Patient zu kurz", sagt F. enttäuscht zu "Heute". Er sieht sich als "Spielball seines ehemaligen Dienstgebers und der Versicherung".