"Leider kein Einzelfall"

Schwer dement – Frau (80) muss dennoch um Geld kämpfen

Auch das noch! Eine über 80-jährige Frau ist schwer demenzkrank. Jetzt sollte sie außerdem zu wenig Geld bekommen. Sie wandte sich an die AK.

Oberösterreich Heute
Schwer dement – Frau (80) muss dennoch um Geld kämpfen
Schwere Zeiten für eine schwer demenzkranke Frau, die beim Pflegegeld als zu niedrig eingestuft wurde. (Symbolbild)
Getty Images

Die Frau befindet sich zwar körperlich in einem guten Gesundheitszustand. Sie leidet aber an einer schweren Demenzerkrankung. Zusätzlich schlimm: Diese hat sich innerhalb kurzer Zeit schnell verschlechtert. Laut Angehörigen ist die Betroffene stark verwirrt, desorientiert, vergesslich und aggressiv, verletze sich manchmal selbst.

Sie könne keine Sekunde allein gelassen werden. Deshalb stellten ihre Verwandten den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) begründete jedoch, dass kein Grund für eine Anhebung vorliege. Obwohl der Aufwand für die leidende Frau zuletzt stark zugenommen hatte, lehnte die Einrichtung den Antrag ab.

Pflegestufe passt nicht mehr

Das ließ sich die Familie nicht gefallen und wandte sich an die Bezirksstelle der Arbeiterkammer in Braunau. Nach einem Beratungsgespräch erklärte eine Rechtsexpertin der Kammer, dass die bisherige Pflegestufe 2 nicht mehr passe: Sie werde dem Gesundheitszustand und Aufwand nicht mehr gerecht. Aus diesem Grund reichte die Juristin beim Arbeits- und Sozialgericht gegen den ablehnenden Bescheid Klage ein.

Das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen ergab einen Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat.

Darüber hinaus gibt es für Demenz einen Zuschlag von mindestens 25 Stunden. In diesem Fall sogar von 45 Stunden. Bedeutet: Es liegt ein Pflegeaufwand von mehr als 205 Stunden pro Monat vor. Für die Demenzkranke zahlte sich der Einsatz der AK aus: Das Gericht sprach der Familie die Pflegestufe 6 zu. Das sind in Summe zirka 1.200 Euro mehr im Monat als vor dem Verfahren.

Unzählige Klagen

"Das ist leider kein Einzelfall", betont AK-Präsident Andreas Stangl. Immer wieder müsse die Kammer gegen Bescheide der PVA klagen, weil sie dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden.

"Ich erwarte mir von der PVA ordentliche Gutachten und faktenbasierte Bescheide, damit unsere Mitglieder auf kurzem und fairem Wege zu ihren Ansprüchen kommen", fordert Stangl. Es könne nicht sein, dass schwer kranke Menschen, die Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können, auch noch den Rechtsweg bestreiten müssen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine über 80-jährige Frau mit schwerer Demenzerkrankung kämpft um angemessenes Pflegegeld, nachdem die Pensionsversicherungsanstalt den Antrag auf Erhöhung abgelehnt hat
    • Die Familie wandte sich an die Arbeiterkammer, die erfolgreich eine Klage einreichte und der Frau die Pflegestufe 6 zusprach, was zu einer monatlichen Erhöhung von etwa 1.200 Euro führte
    • Laut AK-Präsident Andreas Stangl ist dies leider kein Einzelfall, und er fordert von der PVA ordentliche Gutachten und faktenbasierte Bescheide, um den Mitgliedern einen fairen und schnellen Zugang zu ihren Ansprüchen zu ermöglichen
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