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Schweizer treibt Mädchen mit Nacktfotos in den Tod

Heute Redaktion
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Ein 14-Jähriges finnisches Mädchen brachte sich nach Sexting mit einem Schweizer um. (Symbolbild)
Ein 14-Jähriges finnisches Mädchen brachte sich nach Sexting mit einem Schweizer um. (Symbolbild)
Bild: keine Quellenangabe

Ein Mann aus dem Kanton Zürich hat private Nacktbilder einer 14-jährigen Finnin auf Pornoseiten veröffentlicht. Daraufhin brachte sich das Mädchen um. Nun kommt es zum Prozess.

Gut ein Jahr ist es her, als sich ein junges Mädchen in Finnland das Leben nahm. Die 14-Jährige zerbrach an privaten Nacktfotos, die auf Pornoseiten hochgeladen wurden. Dafür verantwortlich ist ein Schweizer aus dem Kanton Zürich.

Nun wird dem Mann vor dem Bezirksgericht Uster der Prozess gemacht. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lauten sexuelle Nötigung und sexuelle Handlungen mit Kindern.

Wie der "Zürcher Oberländer" schreibt, begann alles im Herbst 2016. Der Angeklagte lernte das Mädchen auf einer Chat-Plattform kennen. Täglich tauschten sich die beiden über digitale Kanäle aus. Mit der Zeit schickte der Zürcher dem jungen Mädchen mehrere Nacktfotos zu.

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Laut Anklageschrift wollte das Mädchen keine Bilder von sich senden, doch der damals 28-Jährige drängte es dazu. Per Video-Chat forderte er die Finnin außerdem auf, sich Gegenstände vaginal einzuführen.

Drohung ignoriert

Kurze Zeit später lud er die privaten Fotos und Aufnahmen auf ein einschlägiges Portal hoch – mit dem kompletten Namen der 14-Jährigen. Diese forderte die sofortige Löschung der Fotos und kündete an, sich was anzutun, sollte er die Bilder nicht löschen.

Der Mann ignorierte die Aufforderung des Mädchens und ging noch einen Schritt weiter. Er drohte damit, die Bilder ihren Eltern zuzusenden, sollte er keine weiteren intimen Fotos erhalten. Das Mädchen war verängstigt, auch weil der Zürcher ihr erzählte, bereits ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Sie hatte Angst, er würde ihr was antun und wusste keinen anderen Ausweg mehr als sich selbst das Leben zu nehmen.

Kein Zusammenhang mit dem Selbstmord zu beweisen

Trotz des tragischen Schicksals des jungen Mädchens, spielt der Selbstmord keine Rolle in der Anklage. Dies weil kein direkter und rechtlich ahndbarer Zusammenhang mit dem fatalen Ende zu beweisen ist, schreibt der Zürcher Oberländer.

Beantragt ist wohl eine zweijährige Freiheitsstrafe, die allerdings zu Gunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden soll. Der Mann sitzt mittlerweile seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. (fss)