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Schweden erlaubt Sex nur mit aktiver Zustimmung
Schweden verschärft sein Sexualstrafrecht. Künftig ist ein ausdrückliches Ja vor dem Geschlechtsverkehr Pflicht.
Am Mittwoch segnet das schwedische Parlament ein Gesetz ab, wonach Geschlechtsverkehr nur unter ausdrücklicher gegenseitiger Einwilligung vollzogen werden darf. Bei einem Verstoß droht eine Strafe – unabhängig davon, ob Gewalt angewendet wurde oder nicht. "Sex sollte freiwillig sein. Alles andere ist Missbrauch", begründete der schwedische Justizminister Morgan Johansson die Reform des Sexualstrafrechts.
Das Gesetz soll nach heutiger Absegnung im Parlament – die Mehrheit kündigte im Vorfeld Zustimmung an – im Juli in Kraft treten. Gleichzeitig wird das Mindeststrafmaß für Sexualstraftaten angehoben.
Präventionsmaßnahme
Die Regierung hofft durch das Gesetz eine höhere Aufklärungsrate von Sexualstraftaten zu erreichen. Konkret soll eine Zustimmung entweder in Form von Worten erfolgen, oder aber durch "Taten oder auf andere Art und Weise. Komplette Passivität ist damit keine Zustimmung, alles bis auf ein Ja ist ein Nein. Es gibt hier keinen Unterschied, ob es sich dabei um eine enge Beziehung handelt oder nicht", erklärt Rechtsexpertin Olivia Björklund Dahlgren. Begleitend soll es eine Kampagne für 13- bis 25-Jährige geben, die über das Thema informiert.
In Österreich kommt es laut Paragraf 205a des Strafgesetzbuches zu einer "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung", wenn Sex mit einer Person "gegen deren Willen, unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung" vollzogen wird. Ein Verstoß wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet.
Artikel § 205a: Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
§ 205a. (1) Wer mit einer Person gegen deren Willen, unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
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Gesetz umstritten
Obwohl die Reform des Sexualstrafrechts breite Zustimmung findet, gibt es von seiten der Justiz auch Kritik. So wird bekrittelt, dass die Regelung zu sehr von der Position des Richters abhängig sei. Immerhin müsse dieser im Ernstfall entscheiden, was als freiwillig oder nicht gilt.
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(red)