78-Jähriger im Recht
Schuss auf Hund von Tierärztin – keine Strafe für Jäger
Im Februar hatte ein Jäger im Bezirk Neunkirchen auf einen freilaufenden Hund einer Wiener Tierärztin geschossen. Das Verfahren wurde nun eingestellt.
In Breitenstein am Semmering (Bezirk Neunkirchen) hatte ein 78-jähriger Jäger mit einer Schrotflinte auf den Hund einer Wiener Tierärztin geschossen. Der Labradormix musste infolge eingeschläfert werden. Gegen den Jäger wurde damals ein Waffenverbot ausgesprochen und bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Anzeige wegen Tierquälerei und Gefährdung der körperlichen Sicherheit erstattet.
Jäger verstieß nicht gegen das Gesetz
Laut einem "Kurier"-Bericht wurde das Verfahren gegen den 78-Jährigen nun aber eingestellt. Ursprüngliche Zeugenaussagen, wonach der Jäger in Richtung eines Wohnhauses geschossen haben soll, konnten im Zuge der Ermittlungen nicht bestätigt werden. Demnach wurden während der Schussabgabe auch keine Personen gefährdet.
Wildernde Hunde dürfen getötet werden
Auch in Bezug auf den getöteten Vierbeiner konnte dem Jäger kein rechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden. Dem Jagdpächter sei kein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen, so Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Der Jäger war also berechtigt, diesen Schuss abzugeben.
Laut dem Niederösterreichischen Jagdgesetz dürfen Jagdberechtigte jene Hunde töten, die sich "wildernd" oder "revierend" verhalten. Jagdaufseher sind zur Tötung solcher Hunde sogar verpflichtet.
Hund war auf Wildkameras zu sehen
Der in diesem Fall getötete Hund hatte eben dieses revierende und wildernde Verhalten gezeigt und war sogar auf Wildkameras im Gebiet zu sehen. Mit der Besitzerin des Hundes soll es vorher sogar Gespräche dazu gegeben haben.
Der Fall wird von der Disziplinarbehörde des Niederösterreichischen Landesjagdverbandes noch separat auf ein mögliches Verfahren geprüft.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein Jäger im Bezirk Neunkirchen erschoss den Hund einer Tierärztin, doch das Verfahren wurde eingestellt, da kein rechtswidriges Verhalten nachgewiesen werden konnte
- Laut dem Niederösterreichischen Jagdgesetz dürfen wildernde Hunde getötet werden, was in diesem Fall anhand von Wildkameras und Zeugenaussagen bestätigt wurde