Acht Monate bedingt

Schriftliches Urteil gegen Sebastian Kurz liegt vor

Nach langem Warten liegt nun auch endlich das schriftliche Urteil gegen Ex-Kanzler Kurz vor. Ein Ende soll die Causa damit aber nicht nehmen.

Lukas Leitner
Schriftliches Urteil gegen Sebastian Kurz liegt vor
Finale im Prozess gegen Kurz
Sabine Hertel

Acht Monate bedingte Haft hieß es am 23. Februar für Sebastian Kurz. So lautete das mündliche Urteil des Richters, das laut der "Presse" seit Montag auch schriftlich vorliegen soll. Das Papier umfasst 91 Seiten und wurde dem Ex-Kanzler bzw. der Verteidigung zugestellt, was ein Sprecher des Straflandesgerichts Wien, Christoph Zonsics-Kral, bestätigte.

Jetzt geht's zum Oberlandesgericht Wien

Mit der Zustellung des schriftlichen Urteils soll die Causa rund um die Falschaussagen von Kurz aber kein Ende nehmen. Viel mehr ist es für die Verteidigung ein wichtiger Schritt, denn der Ex-Kanzler hat nun vier Wochen Zeit, um die volle Berufung – die er bereits ankündigte – auch tatsächlich auszuarbeiten. Der Ex-Kanzler wird dann in zweiter Instanz, also vor dem Oberlandesgericht Wien, versuchen, einen (vollen) Freispruch zu bekommen.

Bereits zwei Freisprüche

Immerhin konnte er schon zwei teilweise Freisprüche niederschreiben. Dabei ging es konkret darum, dass nicht alle seine Aussagen, die laut der WKStA falsch gewesen seien, auch vom Richter als falsch eingestuft wurden. Dies war darauf zurückzuführen, weil sich bestimmte Vorwürfe nicht erhärten ließen.

Für das Gericht war es nämlich nicht bewiesen, dass Kurz über die Öbag-Vorstandsbestellung und über eine Absprache mit Thomas Schmid, dem vormaligen Finanzamt-Generalsekretär, falsche Angaben gemacht hätte. Weiters muss dieses Mal die zweite Instanz alleine über die Berufung der Verteidigung entscheiden, denn die WKStA hat kein Rechtsmittel gegen den Spruch angemeldet.

Was ist mit Bernhard Bonelli?

Neben Kurz gab es auch noch ein Urteil gegen den früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen falscher Aussage im U-Ausschuss. Dabei hieß es für ihn sechs Monate bedingt. Auch er meldete umgehend Rechtsmittel an.

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