Oberösterreich
Schock für Kunden! Gas kostet plötzlich viermal so viel
Schockmoment für einen Stromkunden: Für eine Preisgarantie unterschrieb ein Mann einen Gaslieferungsvertrag. Doch dann traute er seinen Augen nicht.
Das kostete Herrn B. aus Eberschwang (Bez. Ried) viele Nerven: Im April 2021 schloss er mit dem Ökostrom-Anbieter Grünwelt Energie GmbH einen Gaslieferungsvertrag ab. Darin wurde eine Vertragsbindung von 12 Monaten vereinbart.
Von Grünwelt wurde ein Gaspreis von 5,7 Cent/kWh und der Grundpreis von 72 Euro pro Jahr für 24 Monate garantiert.
Nach 16 Monaten – im Juli 2022 – flatterte dann die Kündigung von Grünwelt ins Haus. Die Gaspreise im Großhandel sind gestiegen. Man bot Herrn B. einen neuen Vertrag mit einem Gaspreis von 19,70 Cent/kWh und einem Grundpreis von 48 Euro/Jahr an. Auch hier sollte es eine Preisgarantie für 24 Monate geben.
Viele weitere Kundenbeschwerden
Doch Herr B. ist nicht der Einzige, der von einer Kündigung trotz Preisgarantie betroffen war: Insgesamt 15 weitere Kunden meldeten sich beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ). Auch beim Wiener Verein für Konsumenteninformation landeten zahlreiche Beschwerden.
Die Konsumentenschützer hakten nach: Auf ihre Anfrage teilte Grünwelt mit, dass der Schadenersatz für die Nichteinhaltung der Preisgarantie abgelehnt wird.
Die Kündigung sei gerechtfertigt, da nur eine Vertragsbindung von 12 Monaten abgemacht worden sei. Somit würde die finanzielle Garantie keine Belieferungspflicht bedeuten.
Musterverfahren eingeleitet
Im Sinne der betroffenen Kunden leitete die AK OÖ ein sogenanntes Musterverfahren ein. Im Gerichtsprozess kam es jedoch zu keinem Urteil.
Doch plötzlich lenkte Grünwelt ein: Man akzeptiere den Schadenersatzanspruch von Herrn B. in voller Höhe. Das Unternehmen musste 1.700 Euro an ihn zahlen.
Nachdem Grünwelt den Schadenersatzanspruch von Herrn B. anerkannt hat, geht die AK davon aus, dass auch die Ansprüche aller anderen betroffenen Abnehmer erfüllt wurden.
"Wer eine Preisgarantie abgibt, muss diese auch einhalten", erklärt Ulrike Weiß, Abteilungsleiterin des Konsumentenschutz der AK. Und: "Wenn es darauf ankommt, setzen wir das auch vor Gericht durch."
Bei der Berechnung des Schadenersatzes unterstützt die AK OÖ ihre Mitglieder.
Betroffene Kunden können ihre Vertragsunterlagen und Kontaktdaten an [email protected] senden.
Auf der AK-Site sind weitere Infos zu finden.
Hier gibt's ab Mittwoch Geld
Hier zählt jede Sekunde: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Am Mittwoch können wieder Anträge auf Förderung einer Photovoltaikanlage gestellt werden. Ab Punkt 17 Uhr nimmt die Abwicklungsstelle für Ökostrom "OeMag" unter www.oem-ag.at Ansuchen entgegen.
Bei der letzten Förderrunde gingen in den ersten fünf Minuten 58.000 Anträge ein. Alle Anträge für private Anlagen wurden genehmigt, weil damals zusätzlich Geld aus dem "Klima- und Energiefonds" eingesetzt wurde.