Touristen-Hotspot
Schock für Italien-Urlauber – hier wird's richtig teuer
Ab 25. April verlangt Venedig Eintrittsgeld. Wann die Gebühr fällig wird, wer davon ausgenommen ist und wie hoch das Bußgeld ist.
Um diesen enormen Besucherandrang Herr zu werden, macht Venedig jetzt Nägel mit Köpfen: Ab 25. April 2024 muss beim Betreten der Altstadt Eintritt gezahlt werden.
Testtage
Die Gebühr von 5 Euro wird vorerst allerdings nur an 29 Tagen zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr fällig. Außerhalb dieses Zeitfensters ist kein Tagesticket notwendig.
Angeführt sind die Tage von 25. bis 30. April, von 1. bis 5. Mai sowie an allen übrigen Samstagen und Sonntagen bis zum 14. Juli. Davon ausgenommen ist das Wochenende zum Tag der Republik von 1. bis 2. Juni.
Dabei handelt es sich um Testtage, die noch nicht für die kleineren Inseln vor der Stadt gelten. 2025 soll der Venedig-Eintritt dauerhaft eingeführt werden.
Saftiges Bußgeld
Ein Tagesticket kann ausschließlich im Internet auf der dafür eingerichteten Webseite "Contributo di Accesso" gelöst werden. Der anschließend übermittelte QR-Code muss mitgeführt werden. Für Tagestouristen ohne Internetzugang werden auf dem Piazzale Roma und auf dem Vorplatz des Bahnhofs Venedig-Santa Lucia Bezahlstellen zur Verfügung stehen.
Wer ohne Ticket angetroffen wird, dem droht ein saftiges Bußgeld von 50 bis 300 Euro.
Wer von der Gebühr ausgenommen ist
Nicht zahlen müssen alle unter 14 Jahren oder Inhaber des Europäischen Behindertenausweises. Touristen, die in der Stadt selbst Urlaub machen, sind von der Gebühr ebenfalls befreit. Dafür muss mindestens eine gebuchte Übernachtung in der Lagunenstadt nachgewiesen werden können, für die weiterhin eine Kurtaxe gezahlt werden muss. Diese ist nach Art der Unterkunft gestaffelt und wird pro Nacht berechnet.
Freilich müssen auch Einheimische und Einwohner keinen Eintritt bezahlen - das gilt auch für ihre Familienmitglieder und Besucher. Für Arbeitskräfte und Schüler der Lagunenstadt gibt es ebenfalls eine Freistellung sowie für den Fall von behördlichen Wegen oder dergleichen.