Rückerstattung
Schnee-Chaos, Zug fährt nicht? So gibt's Geld zurück
Der Wintereinbruch hat die Pläne von vielen Reisenden durchkreuzt. Doch was steht einem zu, wenn das Wetter zu Verspätungen und Ausfällen führt?
Am vergangenen Wochenende geriet der Öffentliche Verkehr vielerorts zu einer Geduldsprobe. Blockierte Straßen, verspätete Züge und teilweise Probleme im Flugverkehr. Noch gestern sind einzelne Züge ausgefallen oder waren verspätet. Erst am Nachmittag konnte die Westbahn wieder mit Zügen nach München fahren. Die Frage, die sich viele Passagiere nun stellen: Bekomme ich nach dem Chaos mein Geld zurück?
Der Fall einer Klagenfurter Schulklasse, welche auf dem Weg aus Brüssel nach Kärnten in Graz gestrandet war, machte am Montag die Runde – auch "Heute" hat berichtet. Die Bahn sei wenig Hilfe gewesen, mokierte das Lehrpersonal. Die verschneite steirische Landeshauptstadt war am ersten Adventwochenende noch dazu gut besucht, Hotelzimmer nur schwer zu kriegen.
Die Nacht verbrachten die 28 Schüler und drei Lehrer teilweise in einer Hotellobby. "Es war ein Wahnsinn. Es gab seitens der ÖBB kein Krisenmanagement. Das ist Substandard auf allen Ebenen", ließ Direktor Markus Krainz seinem Ärger freien Lauf.
Anrecht auf Entschädigung
Grundsätzlich gibt es bei Verspätungen ab 60 Minuten Anrecht auf eine Entschädigung von 25 Prozent, ab 120 Minuten von 50 Prozent des einfachen Fahrpreises des ÖBB-Tickets. Liegt dieser Entschädigungswert unter 4 Euro, wird er nicht entrichtet. Für internationale Passangebote, die Österreichcard, Pauschalangebote, das Klimaticket sowie Zeitkarten gelten spezielle Entschädigungsbedingungen.
Geld zurück? Ja, aber ...
Seit Sommer gibt es aber eine neue EU-Verordnung: Bei Extremwetter müssen Bahnunternehmen & Co. nichts rückerstatten. Das vergangene Wochenende fällt in diese Kategorie. "Je länger eine Sperre dauert, je länger kein Schienenersatzverkehr angeboten wird, desto eher kann man fragen: wäre es da nicht schon möglich gewesen, Abmilderungsmaßnahmen zu organisieren", erklärt Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) im Ö1-"Morgenjournal". Eine konkrete Definition für Extremwetter gibt es allerdings nicht, so die Expertin, das berge Streitpotential nach den vergangenen Tagen.
ÖBB und Westbahn geben auf ORF-Anfrage jedoch grünes Licht für Rückzahlungen. Man werde sich nicht auf das Wetter berufen. Man werde, wie gewohnt, ab einer Stunde Verspätung rückerstatten. Bei Zugausfällen wird, ohne Gebühr, der gesamte Fahrpreis bezahlt, heißt es.
"Bitte um Geduld"
Gibt es dennoch Probleme bei der Rückerstattung kann man sich an die APF wenden. "Wenn sie beispielsweise abends irgendwo stranden und ein Taxi nehmen bzw. irgendwo übernachten müssen, dann muss Bahnunternehmen das auch übernehmen", so Röhsler. Sie empfiehlt Gestrandeten jedoch, vorher mit dem Bahnunternehmen Rücksprache zu halten, bevor sie ein Zimmer buchen. Schwierig, wenn die Wartezeiten beim Kundentelefon lange sind, wie am Wochenende bei der ÖBB. Hierzu heißt es von der Bahn lediglich: "Bitte um Geduld".
Bleibt eine Anfrage von einem Bahnunternehmen unbeantwortet, kann man das Geld für ein Taxi oder Zimmer auslegen und geltend machen, so die APF. Die Unannehmlichkeiten bleiben natürlich.