Politik
"Schlitzaugen-Virus"-Sager: Stefan Petzner verurteilt
In einem TV-Interview hetzte Petzner gegen China als "den Schuldigen" hinter dem "Schlitzaugen-Virus". Jetzt stand der Ex-Politiker vor Gericht.
Der ehemalige BZÖ-Politiker, "Dancing Star" und nunmehrige Buchautor und PR-Berater Stefan Petzner sorgte Ende Mai in einer TV-Sendung für einen rassistischen Ausritt. Jetzt ist der 39-Jährige am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden.
Anwalt verweist auf "schwere Medikamente"
Bei einer TV-Diskussion beklagte Petzner erst, dass China schuld am Coronavirus sei und setzte dann zu rassistischen Sprüchen an. Als Kind habe er gelernt, dass es sich um "Schlitzaugen" handle, deshalb nenne er das Virus auch "Schlitzaugen-Virus". Darauf folgten Phrasen wie Chinesen seien "Fockn" (in der Umgangssprache kleine Schweine), die alles "fressn, was ned vier Tischfiaß hat" und generell "dreckige, schmutzige Leut".
Petzner betonte vor Gericht, er habe "in keinster Weise die Absicht gehabt", Chinesen pauschal die Menschenwürde abzusprechen. "Ich habe es verabsäumt, die Trennung zu vollziehen zwischen dem chinesischen Volk und dem chinesischen Regime." Ähnliches hatte er bereits kurz nach der Ausstrahlung getwittert ("Heute" hat berichtet). Auch hätte er zum Zeitpunkt der TV-Diskussion "schwere Medikamente" genommen, so sein Anwalt, "die gewisse Auswirkungen auf die Situation hatten". Um welche Medikamente es sich dabei konkret handelte, blieb geheim.
„"Was mir aber nicht bewusst war, ist, dass die Beschreibung 'Menschen mit Schlitzaugen' als rassistische Bezeichnung für die Bevölkerung Chinas gilt" - Petzner“
Das Landesgericht wertete Petzners Sager als Verhetzung. Auf Petzners Ersuchen um eine diversionelle Erledigung ging Einzelrichter Gerald Wagner unter Verweis auf generalpräventive Gründe und den Umstand, dass der Beklagte ein ehemaliger Nationalratsabgeordneter sei, nicht ein. Petzner kassierte drei Monate Haft, die ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Er legte dagegen umgehend Rechtsmittel ein, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.