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Scheidung von Becker: Lilly macht Andeutung zu Finanzen
Die 47-Jährige gab ein TV-Interview, während sie mit Freundinnen auf dem Oktoberfest in München die amtliche Scheidung feierte.
Seit wenigen Tagen ist die Scheidung von Lilly und Boris Becker vollzogen. Fünf Jahre lebte das Paar schon getrennt – dass die Scheidung nun offiziell durch ist, feierte Lilly mit ihren Freundinnen Viola Rodemann, Jasmin Raziorrouh und Theresa Maas auf dem Oktoberfest in München.
"Es ist einfach vorbei – ein bisschen komisch. Es hat wirklich wunderschön angefangen mit Fernsehen. Schade, wie das gegangen ist", erklärt Lilly gegenüber RTL am Oktoberfest. "Es tut mir ein bisschen leid für ihn und auch für mich. Das hat niemand gedacht, aber ich glaube, es ist einfach das Ende einer Ära und auch er kann seine Freundin jetzt heiraten. Und sein Leben wieder aufbauen. Er hat viel mitgemacht im Leben", erzählt die gebürtige Niederländerin am Oktoberfest. Lillys neuer Partner, Sportmanager Thorsten Weck, war nicht anwesend, "er mag das Oktoberfest nicht, er ist kein Trinker", offenbarte sie.
Im Scheidungsverfahren musste auch die Unterhaltssituation zwischen Lilly und Boris Becker geklärt werden. Auf die entsprechende Frage des Senders macht sie eine unmissverständliche Ansage: "Ich muss wie normale Menschen arbeiten. Das gehört zum Leben."
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Lilly Becker hat nicht finanziell ausgesorgt
In der Vergangenheit hab es Schlagzeilen zum Rosenkrieg zwischen den beiden. So wurde sich auch über das Sorgerecht und die Unterhaltszahlungen für Sohn Amadeus (13) gezofft. Kürzlich sagte sein Anwalt gegenüber Medien: "Mein Mandant wird seine Unterhaltsverpflichtungen selbstverständlich vollumfänglich erfüllen, sobald diese abschließend geregelt sind."
Ganz einig schienen sich die Parteien aber nicht zu sein. Denn gegenüber RTL erklärte Lillys Anwältin, Patricia Cronemeyer: "Er (Boris, Anm. d. R.) ist es [...], der eine verbindliche Unterhaltsregelung für seinen Sohn immer weiter hinauszögert. Freiwillig zahlt er ohnehin keinen Cent für seinen Sohn." Die Frage des Kindesunterhaltes sei allerdings nicht Gegenstand des (Scheidungs-)Verfahrens gewesen.