Tirol
Schärfere Regeln: Tirol sagt Party-Touristen Kampf an
Tirols Landeshauptmann Platter will gegen Ski-Touristen vorgehen. Er kündigt strenge Kontrollen an und fordert eine Änderung der Einreisebestimmungen.
Das Bundesland Tirol steht wegen Party-Touristen während der Corona-Pandemie in der Kritik. Im März war es Ischgl, jetzt sollen Dutzende ausländische Urlauber in St. Anton trotz Lockdown gefeiert haben. Vor allem britische Touristen hätten Verbote umgangen. Im Internet kursieren Fotos von 30 bis 40 Partygästen, "Heute" berichtete.
Auch gebe es schwarze Schafe unter den Vermietern, die sich nicht an die Corona-Regeln halten. Aufenthalte aus nicht-beruflichen Gründen sind schließlich im Lockdown nicht erlaubt.
Tirols Landeshauptmann Günther Platter will nun dagegen vorgehen. Viele Skandinavier und Briten hätten angegeben, einen Zweitwohnsitz in St. Anton zu besitzen, andere gaben an, aus "beruflichen Zwecken" einzureisen. So sollen in sozialen Netzwerken sogar Tipps kursieren, dass man etwa unter Angabe einer Jobsuche hier "lässig Ski fahren kann".
Schließung der Skigebiete kein Thema
Das soll künftig nicht mehr möglich sein, hier gebe es laut Platter eine Lücke in der Verordnung wie er gegenüber "Ö3" betonte. Eine Schließung der Skigebiete kommt für ihn nicht in Frage: "Beim Skifahren steckt man sich nicht an. Das sollten alle Kritiker zur Kenntnis nehmen", sagte Platter in der "Tiroler Tageszeitung". Außerdem seien die Infektionszahlen in Tirol im Österreichvergleich relativ niedrig.
Er kündigte aber schärfere Kontrollen an, auch spricht er sich für "volle Härte" gegen illegale Partys aus. "Deshalb habe ich die Polizei ersucht, scharfe Kontrollen bei Zweitwohnsitzbesitzern durchzuführen", so Platter. Weiters habe er das Gesundheitsministerium gebeten, die Einreise-Verordnung anzupassen. "Die beruflichen Zwecke dürfen nicht mehr so ausgelegt werden, dass sie auch die Arbeitssuche umfassen."
Ministerium schärft Einreiseregeln nach
Wie das Gesundheitsministerium nun betont, müssen Jobsuche oder ein Zweitwohnsitz mit Dokumenten belegt werden, berichtet der "Kurier": "Wenn jemand als Jobsuchender einreist, um z.B. zu einem Bewerbungsgespräch zu kommen hat dieser Mensch einen Nachweis dafür (z.B. Einladung)," heißt es aus dem Büro von Rudolf Anschober.
Ohne die entsprechende Glaubhaftmachung sei "dieser Mensch nicht von der Ausnahme zur Einreise aus beruflichen Zwecken umfasst. Eine Präzisierung der Verordnung wird ob dieser Problemlage dennoch vorgenommen werden", so das Gesundheitsministerium.