Tödlicher Hunde-Biss
Rottweiler tötet Oma – Freispruch für junge Frau
Angeklagt war eine 21-Jährige, die stellvertretend für ihren Vater auf den Rottweiler aufgepasst hat.
Aufsehenerregender Prozess am Donnerstag im Bezirksgericht Bruck an der Leitha (NÖ). Es ist ein großer Fall, der im kleinen Gericht der Gemeinde stattfindet. Eine Frau starb nach einer Attacke von Rottweiler "Kim". Auf der Anklagebank sitzt die Tochter (21) des Hundebesitzers – wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Sie passte auf Kim auf, während ihre Eltern auf Urlaub waren – dabei geschah das Unglück.
Das Drama mit tödlichem Ausgang fand vor mehr als einem Jahr, Ende Juli 2023, in Wilfleinsdorf (Bezirk Bruck, NÖ) statt. Eine Großmutter (52) ging damals mit ihren Enkelkindern spazieren.
Der Hund befreite sich erneut - attackierte Kind und Frau
Rottweiler Kim entwischte aus einem Garten. Die Tochter des Besitzers versuchte, den Hund zurückzuzerren, allerdings ohne Leine und Beißkorb.
Dann – laut Verteidigung – wurden Schuhe auf den Hund geschmissen. Der Hund entkam erneut und biss mehrfach zu.
Rottweiler-Attacke in Bruck
Sowohl ein zweijähriges Kind, das zuerst attackiert worden sei, als auch die Großmutter erlitten dabei schwere Verletzungen. Sie wurden in die Spitäler Wiener Neustadt und Wien-Ottakring geflogen.
Zwei Monate lang kämpfte sie um ihr Leben
Die 52-Jährige lag zwei Monate auf der Intensivstation. Dann verlor sie den Kampf um ihr Leben, sie starb am 6. Oktober 2023 an Multiorganversagen. Die Bissverletzungen waren laut einem Gutachten kausal für den Tod.
Die 21-jährigen Tochter des Hundehalters wird – nicht rechtskräftig – freigesprochen. Laut Richterin ist es nicht erwiesen, dass die Frau Kim überhaupt hätte anleinen und halten können.
Kim wurde von "Teufels Hunde", einem Verein für Problem-Hunde, übernommen.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Eine 21-jährige Frau wurde im Bezirksgericht Bruck an der Leitha freigesprochen, nachdem der Rottweiler ihres Vaters eine Großmutter tödlich verletzt hatte
- Die Richterin entschied, dass es nicht bewiesen sei, dass die Angeklagte den Hund hätte anleinen und halten können