Jurist klärt auf

Rote Ampel – In diesen Fällen darfst du trotzdem fahren

Die Gesetzeslage, wann rote Ampeln überfahren oder Geschwindigkeiten überschritten werden dürfen, ist nicht klar geregelt. Ein Jurist klärt auf.
Rhea Schlager
06.03.2025, 20:49

In den sozialen Medien kursieren unzählige Videos von Privatpersonen, die über rote Ampeln fahren oder die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhalten. Es sind Extremfälle: Die Beifahrerin liegt in den Wehen oder es liegt ein anderer medizinischer Grund vor. Aber ist das in Österreich wirklich erlaubt?

Gute Gründe vorweisen

"Die österreichische Judikatur ist beim sogenannten "Notstand", der eine Verwaltungsübertretung entschuldigt oder rechtfertigt, sehr streng", erklärt Matthias Wolf, ÖAMTC-Verkehrsjurist, im "Heute"-Interview.

Wer beispielsweise die Geschwindigkeit überschreitet oder ohne Führerschein fährt, um eine Gefahr abzuwehren, der muss gute Gründe für dieses Verhalten vorweisen können. Denn die Chance, einer Strafe zu entgehen, ist nur gegeben, "wenn die Gefahr gegen Leib, Leben oder Gesundheit unmittelbar droht, das Verhalten alternativlos ist und die Situation nicht fahrlässig herbeigeführt wird".

Kaum Spielraum

Im Fall des Videos einer schwangeren Frau, die von ihrem Mann schnellstmöglich ins Spital gefahren wird, würde es wohl eine Strafe geben, erklärt Wolf. Denn eine Rechtfertigung oder Entschuldigung wird vom Gericht so gut wie nie akzeptiert.

„Wer beispielsweise einen Krankenwagen hätte rufen können, um jemanden ins Krankenhaus zu bringen, handelt nicht alternativlos und ist deswegen für Übertretungen strafbar.“
Matthias WolfÖAMTC-Verkehrsjurist

Als weiteres Beispiel nennt der Jurist einen Fall, bei dem ein Inkontinenter eine Parkstrafe erhalten hat, weil er während einem unerwarteten Stau im Halteverbot gehalten hat. "Er wollte sich erleichtern, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden."

Der Jurist weiter: "Die Geschwindigkeitsüberschreitung, um an dringende Medikamente bei einem Hypoglykämie-Anfall (Anm.: extrem niedriger Blutzuckerspiegel) zu kommen, oder um eine notleidende Katze zum Tierarzt zu bringen, ist ebenso nicht gerechtfertigt."

Wenige Ausnahmen

Geht es darum, ein Einsatzfahrzeug vorzulassen, ist das Überfahren einer roten Ampel in geringen Ausmaß möglich, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Dabei muss auch die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet sein.

"Geht es um einen Herzstillstand oder um andere medizinische Vorkommnisse, sollte aber ein Krankenwagen immer bevorzugt werden", klärt der Jurist auf. Denn Menschen in solchen Situationen benötigen schnellstmöglich medizinische Hilfe. "Die Einsatzkräfte der Rettung sind gut geschult, sie kennen den schnellsten Weg und sind oft innerhalb weniger Minuten vor Ort."

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