250.000 Betroffene
Riesenpleite – FTI-Opfer sollen bald ihr Geld bekommen
Sechs Wochen nach Pleite des drittgrößten Reisekonzerns Europas sollen demnächst die Rückerstattungen beginnen. Wer was bekommt, wer nicht.
Böses Erwachen – ausgerechnet kurz vor Start der Sommersaison schlitterte am 3. Juni der mit 4,1 Milliarden Euro Jahresumsatz drittgrößte Reiseveranstalter Europas in die Pleite. Betroffen – rund 250.000 Pauschalreisekunden aus mehr als 40 Ländern.
Die können nun bald mit einer Rückzahlung rechnen. "Der Erstattungsprozess startet in Kürze auf Basis der durch die insolventen Unternehmen übermittelten Buchungs- und Reisedaten", schreibt der für die Abwicklung zuständige Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) auf seiner Homepage. Ein genauer Termin wird hier zwar nicht genannt, laut Touristik-Plattform fvw.de soll es aber noch in dieser Woche losgehen.
Wer Geld bekommt
Zum einen erhalten alle Kunden, die für Pauschalreisen Anzahlungen leisteten, das Geld zurück. Zum anderen geht es um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um ihren Urlaub fortsetzen zu können. Auch das ist abgedeckt.
Für wen es keinen Cent gibt
Nicht abgesichert sind gebuchte Einzelleistungen – also etwa nur Flug, nur Hotel, nur Mietwagen, nur Camper.
Wie die Rückerstattung abläuft
Betroffene, deren Kontaktdaten bekannt sind, werden aktiv kontaktiert. Zudem besteht für anspruchsberechtigte Verbraucher die Möglichkeit, sich auf der DRSF-Seite zu registrieren.
Der DRSF rät, schon jetzt Buchungsbestätigung, Zahlungsbelege und den Reisesicherungsschein (findet sich in den Buchungsunterlagen, auch in Österreich!) bereitzulegen, um den Erstattungsprozess "zügig" starten zu können.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Der drittgrößte Reisekonzern Europas ist pleite gegangen und rund 250.000 Pauschalreisekunden aus mehr als 40 Ländern sind betroffen
- Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wird in Kürze mit der Rückerstattung beginnen, wobei Kunden, die Anzahlungen für Pauschalreisen geleistet haben, und solche, die vor Ort Zahlungen leisten mussten, abgedeckt sind
- Nicht abgesichert sind jedoch gebuchte Einzelleistungen wie Flug, Hotel, Mietwagen oder Camper
- Betroffene werden aktiv kontaktiert und können sich auch auf der DRSF-Website registrieren, um den Erstattungsprozess zu beschleunigen