Wien

Richter flüchtet in Wien vor Müllsheriffs – 671€ Strafe

Bei einem Wien-Besuch wurde ein Tiroler von Waste Watchern kontrolliert. Doch er verstand "Weight Watcher", verweigerte die Ausweisleistung.

Claus Kramsl
Der Innsbrucker Richter Alexander I. zeigte den Wast Watchern seinen Ausweis nicht.
Der Innsbrucker Richter Alexander I. zeigte den Wast Watchern seinen Ausweis nicht.
PID, "Am Schauplatz Gericht"/ORF (Montage: "Heute")

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das musste ein erfahrener Richter nun am eigenen Leibe spüren: Alexander I. war kurz vor der Bundespräsidentenwahl in Wien. Als er auf der Eichenstraße (Meidling) ein unflätiges Pickerl von einem Plakat für Alexander Van der Bellen riss und auf den Boden warf, stellten ihn zwei Waste Watcher zur Rede. Die beiden Kontrollore verlangten, den Ausweis des honorigen Richters zu sehen. Offenbar recht forsch und ohne zu Grüßen, wie er gegenüber der ORF-Sendung "Am Schauplatz Gericht" erzählte.

Missverständnis könnte nun teuer werden

Doch als Innsbrucker kannte der Richter die Wiener Müllsherifs nicht. Er verstand "Weight Watcher", antwortete flapsig "Warum soll ich ihnen meinen Ausweis zeigen?" – und ging davon. 30 Minuten lang verfolgten ihn die angesäuerten Müllsheriffs durch Meidling, ließen sich einfach nicht abschütteln. Unterwegs hatten sie telefonisch Polizei-Verstärkung angefordert, die nach einer halben Stunde das Katz-und Maus-Spiel beendete. Den Beamten gegenüber wies sich der Jurist dann aus.

Was der Innsbrucker nicht wusste: Laut dem Wiener Reinhaltegesetz hätte er das auch bei den Waste Watchern tun müssen.

Auf der Homepage der Stadt Wien steht zu lesen: Mit Inkrafttreten des Wiener Reinhaltegesetzes am 1. Februar 2008 wurde die rechtliche Grundlage für die WasteWatcher geschaffen. Das Gesetz sieht ein ausdrückliches Verbot von Verunreinigen im öffentlichen Raum vor, es ermöglicht auch eine öffentliche Aufsicht durch die WasteWatcher. Sie sind befugt abzumahnen, Organstrafen zu verhängen und notfalls Anzeige zu erstatten. Ein Organmandat kostet 50 Euro, bei Anzeigen kann es bis 2.000 Euro teuer werden. Bei Abfällen, die aus dem Auto geworfen werden, beläuft sich die Strafe auf mindestens 100 Euro. Die eingenommenen Strafgelder sind zweckgewidmet und werden für Sauberkeitsmaßnahmen verwendet.

Richter will nun in Berufung gehen

Die Folge: In erster Instanz fasste Alexander I. Strafen von 200 Euro fürs Wegschmeißen und 400 Euro fürs Ausweis-Verweigern aus. Dazu kommen noch 71 Euro Verfahrenskosten. Der Richter geht in Berufung, wie er heute um 21.05 Uhr in "Am Schauplatz Gericht" auf ORF2 erzählt.

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