Wien
Richten statt Wegschmeißen: Reparaturbon kehrt zurück
Der Wiener Reparaturbon geht in die 3. Runde. Nächste Woche beschließt der Wiener Gemeinderat dafür eine Budget von 570.000 Euro.
Reparieren statt auf den Mist: Das Interesse, Gegenstände wieder in Stand setzten zu lassen anstatt sie durch neue zu ersetzen, ist groß. Die Stadt Wien unterstützt das mit dem Reparaturbon, dieser geht heuer in die 3. Runde. Kommende Woche beschließt der Gemeinderat dafür insgesamt 570.000 Euro, wie Bürgermeister Michael Ludwig und Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (beide SPÖ) betonen. Ab 2. November gibt es die Wiener Reparaturbons wieder zum Download.
Reparaturbons mit Liveticker zu CO2-Einsparung
Während der ersten beiden Aktionszeiträume (September bis Dezember 2020 und März 2021 bis Juni 2021) wurden rund 26.000 Gegenstände repariert. Dadurch konnten gut 280 Tonnen Abfälle vermieden und etwa 620 Tonnen an Co2 eingespart werden, so Czernohorszky. Neu ist beim heurigen Wiener Reparaturbon ein Liveticker zur Einsparung von CO2: Auf der Internetseite des Wiener Reparaturbons kann so mitverfolgt werden, wie viel an CO2 Äquivalenten durch Nutzung des Wiener Reparaturbons eingespart werden. Auch die Anzahl der reparierten Gegenstände wird angezeigt.
90 Reparaturbetriebe an über 100 Standorten dabei
Beim 1. Wiener Reparaturbon nahmen 38 Reparaturbetriebe an der Förderaktion teil, inzwischen sind es über 90 Betriebe an über 100 Standorten in Wien. Ab 2. November stehen die Reparaturbons für deren Leistungen zum Download zur Verfügung. Gefördert werden ausschließlich Reparaturdienstleistungen von Betrieben des Wiener Reparaturnetzwerks, die beim Wiener Reparaturbon mitmachen.
Übernommen werden 50 Prozent der Bruttoreparaturkosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro. Sollte sich eine Reparatur doch nicht mehr auszahlen, übernimmt der Wiener Reparaturbon die anfallenden Kostenvoranschläge bis zu 45 Euro zur Gänze. Die Förderung wird sofort beim Bezahlen vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Auf dem Bon befindet sich ein Ablaufdatum, bis zu welchem die Reparatur des Gegenstandes beauftragt werden muss. Den Bon gleich bei der Beauftragung der Reparatur im Betrieb einlösen lassen, damit er nicht abläuft. Die Reparatur muss noch nicht abgeschlossen sein!