Wirtschaft
Rekord-Temperaturen – ab dann bekommst du hitzefrei
Wegen der Rekord-Temperaturen, die im Land herrschen, fordern viele Arbeitnehmer hitzefrei. Doch was muss passieren, um eine Freistellung zu kriegen?
Ab 32,5 Grad können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Baubereich frei geben. Diese Regelung hat bei der letzten großen Hitzewelle 2019 gegriffen. Wie der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) berichtet, hat jede zweite Firma sie auch genutzt und 39.122 Bauarbeiter aus 5.245 Betrieben bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse) 2019 hitzefrei.
GBH fordert Rechtsanspruch
Doch wie sich herausstellt, nutzen nicht alle Firmen diese Regelung. Daher fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) einen Rechtsanspruch auf hitzefrei – "aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit auf Baustellen".
Die erste Hitzewelle 2022 hat Österreich bereits Mitte Juni fest im Griff. Und sie wird nicht die letzte des Jahres gewesen sein: Die fünf heißesten Sommer der Messgeschichte wurden ab dem Jahr 2000 gemessen, wie Experten der ZAMG bestätigen.
Bei Hitze arbeiten ist gesundheitsschädlich
Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau Holz, appelliert an die Arbeitgeber im Baubereich, ihren MitarbeiterInnen hitzefrei zu geben: "Arbeiten in der Hitze ist sehr gefährlich. Es schwächt die Konzentrationsfähigkeit und es passieren mehr Arbeitsunfälle."
Außerdem sollen Maßnahmen gesetzt werden, um das Arbeiten unter Hitze erträglich zu machen. "Das heißt: Nutzen wir Trinkpausen und stellen wir auch dementsprechende Hilfsmittel zur Verfügung, wie Sonnenschutz oder verlegen wir auch die Arbeit in den Schatten, wo es möglich ist", so der Gewerkschafts-Vorsitzende. Überall, wo die 32,5-Grad-Marke überschritten wird, solle das Arbeiten eingestellt werden.
Die wichtigsten Fakten zur Hitzefrei-Regelung
➤ Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag hitzefrei).
➤ Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat das Recht auf hitzefrei.
➤ Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) refundiert.
➤ Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können Arbeitgeber eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
Alle Infos unter: www.gbh.at