Hilfe für Urlaubskunden

Reisekonzern pleite – wer jetzt davon betroffen ist

Der drittgrößte Reiseveranstalter Europas ist pleite. Verbraucherschützer erklären verunsicherten Reisenden, was man nun als Betroffener tun sollte.

Reisekonzern pleite – wer jetzt davon betroffen ist
Auch Österreicher sind von der Pleite des FTI-Konzerns betroffen.
Getty Images (Symbolbild)

Am Montag beantragte Touristik-Gigant FTI, der drittgrößte Reiseveranstalter in Europa, Insolvenz beim Amtsgericht in München. Neben 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind unzählige Urlauber betroffen – auch aus Österreich.

Derzeit werde mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können, schreibt FTI Touristik. Und: "Noch nicht begonnene Reisen werden voraussichtlich ab Dienstag, den 4. Juni 2024, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können."

Wer ist betroffen?

Von der Pleite betroffen sind alle bei dem Reiseveranstalter FTI Touristik gebuchten Leistungen. Das betrifft die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeug-Marken driveFTI und Cars & Camper.
Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern wie etwa TUI, Alltours, DERTOUR und vtours, wo die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist.

Das sagen Verbraucherschützer

Doch was tun, wenn man schon den Urlaub gebucht hat? Was passiert mit der bezahlten Summe? Der Verbraucherschutzverein (VSV) erklärt: Gemäß der Pauschalreiserichtlinie der EU muss die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) als zuständiger Insolvenzabsicherer den gesamten Reisepreis zurückerstatten, wenn eine gebuchte und bezahlte Pauschalreise nicht angetreten werden kann.

"Wir raten Betroffenen, Ansprüche auf Rückzahlung des bezahlten Reisepreises mit eingeschriebenem Brief samt Rückschein beim Abwickler geltend zu machen", sagt Miriam Faber, Juristin des VSV. "Sollten die Ansprüche nicht oder nur teilweise erfüllt werden, dann bietet der VSV Hilfestellung an und wird eine Sammelaktion zur Durchsetzung der Ansprüche starten", heißt es. Auch der Verein für Konsumenteninformation VKI empfiehlt, allfällige Forderungen zur Sicherheit schriftlich und eingeschrieben beim Deutschen Reisesicherungsfonds einzureichen.

Fonds will Betroffene kontaktieren

Allerdings müssen laut DRSF Betroffene nicht von sich aus aktiv werden. Man werde im Rahmen des "gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden", schreibt der DRSF auf seiner Homepage. Man werde sich "hierzu mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald der von der Insolvenz betroffene Reiseanbieter dem DRSF die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat".

Sollte man sich bereits auf der Reise befinden, hat der DRSF dafür zu sorgen, dass die ordnungsgemäße Heimreise organisiert wird und entstandene Mehrkosten für die Reisenden ersetzt werden. Zudem muss er 24 Stunden erreichbar sein.

Einzelleistungen sind nicht abgesichert

Übrigens: Jene Reisenden, die individuelle Reiseleistungen – zum Beispiel nur Beförderung, nur Unterkunft – gebucht haben, sind laut Verein für Konsumenteninformation vom Insolvenzschutz "leider nicht umfasst". Für sie komme lediglich eine Anmeldung ihrer Forderungen im deutschen Insolvenzverfahren in Betracht.

Diese sei, so der VKI, immerhin kostenlos (anders als bei Insolvenzverfahren in Österreich, für die bei Anmeldung eine Gebühr zu leisten ist) beim zuständigen Insolvenzverwalter vorzunehmen. Das führe aber nur zu einer Entschädigung in Höhe der Insolvenzquote, die sich womöglich nur im einstelligen Prozentbereich bewegt.

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