Haustiere
Rechtswidrige Einschläferung im Fall "Boby"
Der Fall "Boby" ereignete sich bereits 2016 in Bayern. Ein alter Labrador war entlaufen und die Einschläferung wurde polizeilich angeordnet.
Endlich rollte das Verwaltungsgericht in München den Fall "Boby" neu auf. Die traurige Geschichte um den schwarzen Labrador ereignete sich nämlich bereits 2016.
Der 13-jährige Labrador-Rüde "Boby" wollte wohl 2016 noch einmal so richtig frei sein und verschwand aus seinem Zuhause in Putzbrunn (Bayern, Deutschland). Eine Frau aus dem Ort konnte den freundlichen Hund schnell einfangen und rief die Tierrettung, die aber - weil der Hund nicht totkrank war - keine weiteren Schritte unternahm. Da die Finderin den Hund unmöglich sitten konnte, brachte sie ihn gemeinsam mit einer Bekannten, die noch dazu eine Diensthundeführerin der Polizei war, in die nächste Tierklinik mit der Absicht "Boby" einschläfern zu lassen.
Oberkommissar ordnete Euthanasie an
Angeblich war der alte Rüde in keinem guten Zustand und hatte bereits mehrere Tumore. Trotzdem weigerte sich die Tierärztin den "fremden" Hund ohne Kenntnis der Besitzer einfach einzuschläfern. Danach nahm "Bobys" Schicksal eine dramatische Wende: Um 04 Uhr morgens stand ein weiterer Polizist mit einem Schreiben des Oberkommissars in der Tierklinik, der die Einschläferung anordnete und die Tierärztin gehorchte.
Einschläferung rechtswidrig
Als "Bobys" Familie, die noch am selben Tag eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgab, von "Bobys" Ableben erfuhr, fiel sie aus allen Wolken. Sie organisierten sich sofort einen Anwalt und gingen gegen die Anordnung der Polizei vor. Nun endlich wurde der Fall laut dem Medium Wamiz neu aufgerollt und festgestellt, dass die Einschläferung rechtswidrig war. Der Oberkommissar hätte seine Einschätzung über die fachliche Meinung der Tierärztin gestellt.