Fedpol
Rechtsextremist Sellner darf nicht in Schweiz einreisen
Dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner wird die Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein untersagt.
Die Schweizer Bundespolizei (Fedpol) hat dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner die Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein untersagt. Diese Entscheidung wurde am Freitag im Bundesblatt veröffentlicht und tritt sofort in Kraft, wie die Zeitungen der CH Media schreiben.
Der 35-Jährige, eine führende Figur der Identitären Bewegung, sollte am 19. Oktober in Zürich auf Einladung der "Jungen Tat" einen Vortrag halten. Der Fokus des Vortrags wäre das Thema "Remigration", also die Rückführung von Ausländern, auch solcher mit Bleiberecht, gewesen. Das Einreiseverbot gilt laut CH Media zunächst bis zum 27. Oktober 2024.
Kapo Aargau schritt im März ein
Bereits im März 2024 war Sellner in der Schweiz, um an einer Veranstaltung im Kanton Aargau teilzunehmen. Diese wurde jedoch von der Polizei aufgelöst. Sellner wurde kurzzeitig festgenommen, da die öffentliche Sicherheit gefährdet schien.
Der Rechtsextremist kommentierte dies damals mit den Worten: "Heute stürmte die Polizei im Kanton Aargau, Schweiz, eine Rede, schaltete den Strom aus, legte mir Handschellen an und führte mich ab. Ich darf für zwei Monate nicht in den Kanton Aargau einreisen."
Elon Musk meldete sich zu Wort
Dieser Vorfall erregte internationale Aufmerksamkeit, unter anderem durch Kommentare von Elon Musk, der auf seiner Plattform X die Legalität der Maßnahmen infrage stellte.
Die Zürcher Behörden hatten das erneute Einreiseverbot für Sellner beantragt, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Sellner gilt als Vordenker der Neuen Rechten.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die Schweizer Bundespolizei hat dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner die Einreise in die Schweiz und nach Liechtenstein untersagt
- Sellner sollte am 19 Oktober in Zürich auf Einladung der "Jungen Tat" einen Vortrag halten
- Bereits im März 2024 wurde er in der Schweiz kurzzeitig festgenommen, da er als Bedrohung der öffentlichen Sicherheit galt