Wien
Rechnungshof: Statiker in Pension, nun wackelt Theater
Der Wiener Stadtrechnungshof nahm die Generalrenovierung der Kammerspiele in der Josefstadt unter die Lupe – und sorgt sich um die Sicherheit…
1910 wurde das Theater Kammerspiele der Josefstadt erbaut, 2013 einer Generalsanierung unterzogen. 12 Millionen Euro kostete der Umbau, 1,8 Millionen steuerte die Stadt dazu bei. Der Wiener Stadtrechnungshof unterzog jener Subvention nun einer genauen Prüfung. Geprüft wurde vom zweiten Halbjahr 2019 bis zum ersten Halbjahr 2020 in Form von Begehungen, Recherche und Interviews.
Rechnungshof fordert "entsprechende Dokumentation"
Das Ergebnis: Sowohl im Bereich der Förderabwicklung durch die Magistratsabteilung 7, als auch bei der Fördernehmerin, der "Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H." sei Verbesserungspotential zu erkennen. So solle die MA7 künftig auf "entsprechende Dokumentation" der Förderprojekte achten, die Betriebsgesellschaft auf die Vollständigkeit der Unterlagen und sicherheitstechnischen Maßnahmen achten.
Bei Stichproben wurde erkannt, dass etwa die "Allgemeinen Bedingungen für die Gewährung von Bau- und Investitionskostenzuschüssen" dem Antrag nicht beigefügt waren. Außerdem waren unter dem Punkt "Projektbeschreibung" keine Details angeführt.
Statiker in Pension, Unterlagen weg
Besonders kurios: Prüfer stellten fest, dass die Statik, also die Tragfähigkeit der Säulen, nur zum Teil berechnet wurde. Der Grund: Der Statiker sei in Pension gegangen und das ausführende Büro konnte keine Unterlagen mehr finden. Der Stadtrechnungshof empfiehlt nun dringend das Vervollständigen der Statik – aus Sicherheitsgründen.
Bei künftigen Bauvorhaben sei darauf zu achten, heißt es im Bericht, dass "statische Vorbemessungen gutachterliche Stellungnahmen über die Durchführbarkeit des geplanten Bauvorhabens sowie Angaben und Prüfvermerke betreffend die durchgeführten Kontrollen der Unterlagen umfassen". Laut den Betreibern werden derzeit Gespräche mit den beauftragten Statikern geführt, in welcher Form die Vervollständigungen durchgeführt werden können.
Der Rechnungshof empfiehlt weiters, künftig verstärkt auf die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben zu achten und das Personal entsprechend zu instruieren. Auch die im Behebungsprotokoll des Elektrobefundes ausgewiesenen Mängel seien durchzuführen. Laut Betreiber werde dies sukzessive erledigt.