Sonderprüfungen
Rechnungshof nach Kritik: "Aufträge verfassungswidrig"
In insgesamt 10 Berichten über 12 Gesellschaften in Landes-Eigentum kommt der Landesgerichtshof zum Schluss: Es gibt einiges zu verbessern.
Der Landesrechnungshof NÖ nahm in den vergangenen Monaten im Auftrag der damaligen Opposition im Landtag – SPÖ, FPÖ, Grüne und Neos – die ausgelagerten Landes-Gesellschaften unter die Lupe. Insgesamt 10 Berichte zu 12 Unternehmungen wurden bisher veröffentlicht, darunter finden sich die NÖ Familienland GmbH, die Landesgesundheitsagentur, die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, aber auch die Ecoplus, die Garten Tulln oder beispielsweise die Hypo.
Wie berichtet, stieß man in den Förderungen der Hypo auch auf eher skurrile Dinge. So wurden 7.200 Euro für eine Patenschaft für Flusspferde zur Verfügung gestellt, 2.400 Euro wurden für ein Kinderlied namens "Hippo Groove" ausgegeben. Alles dazu hier:
Kritik an Landesrechnungshof
Doch so wirklich zufrieden war man seitens der SPNÖ über die Ergebnisse des Landesrechnungshofes nicht. Die Sozialdemokraten kritisierten, der Prüfauftrag sei nicht erfüllt worden. Man wisse nach wie vor nicht, wer wo wieviel für Werbung geschalten hat. Man wolle den Berichten also nicht zustimmen und behalte sich weitere Schritte vor.
Edith Goldeband, seit 13 Jahren Direktorin des Landesrechnungshofes in NÖ, musste in der Vergangenheit wohl öfter zähneknirschend hinnehmen, dass die Berichte ihrer Top-Juristen und -Wirtschaftsprüfer im Landtag zerpflückt werden. Rederecht hat sie dort nämlich keines, seit Jahren kritisiert Goldeband diesen Umstand.
„Der ergänzende Prüfauftrag vom 18. Jänner 2023 erwies sich unterdessen als verfassungswidrig und damit als rechtsunwirksam.“
Gegenüber "Heute" wehrt sie sich nun gegen die Vorwürfe, denn der Landesrechnungshof habe "selbstverständlich seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt und die fünf am 28. April 2022 erteilten Sonderprüfungen durchgeführt".
Aber: Es gebe rechtliche Vorgaben, die auch für Prüfaufträge gelten. Die ergänzenden Sonderprüfungen, die im Jänner 2023 beauftragt worden waren, seien verfassungswidrig gewesen und damit rechtsunwirksam. Die Landesverfassung sehe eine namentliche Berichterstattung, wer wann wo für Inserate und Werbung zahlt, nicht vor. Man habe deshalb also gar nicht prüfen dürfen.
"Eine namentliche Berichterstattung über Inhalte, Auftragswerte, Kosten und Zwecke einzelner Inserate und Werbung sowie einzelner Förderungen, Spenden, Sponsoring, Kooperationen und Dienstleistungen sieht die NÖ Landesverfassung 1979 nicht vor und würde die Grundrechte (Datenschutz, Erwerbsfreiheit, Achtung des Privat- und Familienlebens) nicht nur der überprüften Unternehmungen verletzen, sondern vor allem deren Vertragspartner, für die keine Prüfungszuständigkeit besteht, also zum Beispiel der Agenturen, Druckereien, Grafikern, Webdesignern etc.", so Goldeband.
56 Empfehlungen
Dass man gegenüber den Landes-Gesellschaften milde gewesen sei, will Goldeband ebenfalls nicht gelten lassen. In den 10 Berichten seien insgesamt 56 Empfehlungen und Hinweise für Verbesserungen enthalten. Darunter auch die Empfehlung, die Finanzverwaltung des Landes NÖ solle ein Handbuch für das Beteiligungs-Management herausgeben, damit nicht jeder und jede schalten und walten kann, wie er bzw. sie will.
Weiters wird empfohlen, Zahlungen an wahlwerbende Parteien oder parteinahe Organisationen überhaupt einzustellen, die Dokumentation über solche Geldflüsse sollte ebenfalls verbessert werden.
Die Landesregierung habe jedenfalls bereits mit der Umsetzung der Empfehlungen begonnen.
"Damit sollte es gelingen, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit von Inseraten und Werbung, Förderungen, Sponsoring, Kooperationen und Dienstleistungen um fünf bis zehn Prozent zu optimieren. Das entspricht möglichen Einsparungen von insgesamt einer Million Euro jährlich bezogen auf die Aufwendungen für Inserate und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Kooperationen, Vereinbarungen über Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen sowie über Mitgliedschaften in Vereinen der zwölf überprüften Unternehmungen beziehungsweise Rechtsträger", so Goldeband.