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Diese App hilft dir, wieder in Europa reisen zu können

Die Chancen, dass man im Sommer innerhalb von Europa reisen kann, steigen immer mehr. Eine App gibt nun Auskunft darüber, welche Maßnahmen wo gelten.

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    Die App "Re-Open EU" gibt einen Überblick, welche Corona-Maßnahmen in den einzelnen europäischen Ländern gelten.
    Die App "Re-Open EU" gibt einen Überblick, welche Corona-Maßnahmen in den einzelnen europäischen Ländern gelten.
    20min/Michael Scherrer

    Es sieht gut aus für die Sommerferien in Europa. Österreich, Frankreich und Italien haben am Mittwoch weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Schon früher hat beispielsweise Portugal verkündet, die Grenzen für Touristinnen und Touristen wieder zu öffnen. Die EU möchte zudem bis Ende Juni den "Grünen Digitalen Nachweis" einführen. Dieser soll als Impf- und Testnachweis für das Coronavirus das Reisen innerhalb Europas ermöglichen.

    Strandurlaub an der portugiesischen Algarve oder ein Städtetrip nach Rom, Paris oder Lissabon liegen also im Bereich des Möglichen. Allerdings ist allen Lockerungen zum Trotz etwas gleich geblieben: Jedes Land in Europa hat seine ganz eigenen Regeln, Maßnahmen und eben auch Lockerungen beschlossen.

    "Helfen, Ihre Reise nach Europa zu planen"

    Die EU hat eine App entwickelt, die Reisenden innerhalb der EU künftig einen Überblick verschaffen soll. Sie heißt "Re-Open EU" und listet auf, welche Maßnahmen in welchem europäischen Land gelten. Vor allem aber gibt die App darüber Auskunft, was beim Reisen vom einen ins andere Land zu beachten ist. "Dies sollte Ihnen helfen, Ihre Reise nach Europa zu planen und gleichzeitig sicher und gesund zu bleiben", verspricht die App.

    Machen wir ein Beispiel. Eine österreichische Touristin möchte aus Österreich in die Schweiz reisen. Sie gibt in der App als Abgangsland "Österreich" und als Bestimmungsland "Schweiz" ein. In der Folge werden zuerst die Regeln angezeigt, die in Österreich gelten betreffend die Ausreise aus und die Wiedereinreise nach Österreich. Unter anderem verweist die Liste auf Behörden- und Ministeriumsangaben.

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