Umfrageinstitut rehabilitiert
Razzien rechtswidrig – Riesen-Blamage für WKStA
Schon wieder hat sich die WKStA blamiert. Das Oberlandesgericht Wien hat Hausdurchsuchungen beim Umfrageinstitut Demox für gesetzwidrig erklärt.
Ermittlungen ohne gesetzliche Grundlagen: Der Vorwurf gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wiegt schwer. Was war passiert? Im August 2023 hatten die Korruptionsjäger beim Wiener Umfrageinstitut Demox und dem Privatwohnsitz von Geschäftsführer Paul Unterhuber Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ziel waren elektronische Daten und Datenträger, Server, Laptops und Wechseldatenträger und "sonstige Unterlagen, physische und elektronische Beweisgegenstände".
SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer als Auslöser
Die Vorwürfe damals lauteten Untreue, Betrug sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen im Zusammenhang mit Studien für mehrere Ministerien. Grundlage des Ermittlungsverfahrens sowie der durchgeführten Razzien waren ausschließlich eineinhalb Jahre zuvor eingebrachte Sachverhaltsdarstellungen. Gekommen sind diese von Kai Jan Krainer, SPÖ-Fraktionsführer in mehreren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Umfrageinstitut Demox: "Vorwürfe haltlos"
Demox legte gegen diese Hausdurchsuchungen und die Sicherstellung von Beweisgegenständen Beschwerde und Einspruch wegen Rechtsverletzung ein. In dem 58 Seiten umfassenden Schriftsatz, der "Heute" vorliegt, wird dieser Umstand auch umfassend dokumentiert. Die WKStA stütze den "angeblichen Tatverdacht ausschließlich auf die Sachverhaltsdarstellungen des Anzeigers", heißt es darin. "Weitere Ermittlungsmaßnahmen oder Schritte hat die WKStA trotz der Tatsache, dass ihr die (haltlosen) Vorwürfe seit über 1,5 Jahren bekannt sind, nicht vorgenommen. Auch liegen keinerlei Indizien oder gar Beweise vor, welche die Ausführungen in den vorliegenden Sachverhaltsdarstellungen des Anzeigers bestätigen würden."
Korruptionsjäger zitierten falsch
Vorgeworfen wird den Korruptionsjägern darin unter anderem, dass sie den angeblichen Tatverdacht unzureichend begründet hätten, dass die mündliche Anordnung und Bewilligung der Razzien mangels Dringlichkeit unzulässig gewesen sei und dass das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden sei. Zudem seien Dokumente und Zitate in der Durchsuchungsanordnung mehrfach verkürzt oder gar falsch wiedergegeben worden. Weiters heißt es: "Der angebliche Tatverdacht ist zudem rechtlich vollkommen verfehlt."
Kein begründeter Anfangsverdacht, urteilt Gericht
Jetzt liegt der 36 Seiten starke Beschluss des Oberlandesgerichts Wien über die Beschwerde vor. Und der ist eine schallende Ohrfeige für die WKStA. Denn laut dem Gericht gab es keinen begründeten Anfangsverdacht auf eine Straftat. Ein solcher ist aber zwingend nötig, um eine Hausdurchsuchung anordnen und durchführen zu können.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss: "Da sich aus dem den verfahrensgegenständlichen Beschlüssen zugrunde liegenden Sachverhaltssubstrat zu den Bewilligungszeitpunkten somit keine bestimmten Anhaltspunkte ergaben, aufgrund derer hätte angenommen werden können, dass eine Straftat begangen wurde, hätte in Ansehung der Anträge der WKStA auf Bewilligung der Anordnungen der Durchsuchungen jeweils keine gerichtliche Bewilligung erfolgen dürfen." Das heißt auf deutsch: Die Razzien waren rechtswidrig.
„Wir erwarten, dass das Verfahren unverzüglich eingestellt wird.“
Bei Demox reagiert man erleichtert, übt aber auch Kritik: "Die nun vorliegende Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien bestätigt unsere Ansicht, dass die erhobenen Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren. Dass die WKStA dieses Ermittlungsverfahren – noch dazu ausschließlich auf Basis von Sachverhaltsdarstellungen – einleitete und uns mit ihren rechtswidrigen Hausdurchsuchungen und spekulativen Vermutungen einen erheblichen Schaden zufügte, ist sehr bedenklich. Wir erwarten, dass das Verfahren unverzüglich eingestellt wird." Und man betont: "Bei uns wird auch in Zukunft nach höchsten Maßstäben der Qualität gearbeitet."