Oberösterreich

"Verweis wegen Kopftuch" – Wirbel um Vorfall in Bad

Wirbel in Linz. Im Schörgenhubbad soll ein Bademeister eine Assistenz-Lehrerin aus Somalia des Bades verwiesen haben, weil sie ein Kopftuch trug. 

Peter Reidinger
Im Linzer Schörgenhubbad kam es zu einem Vorfall. Eine Frau soll wegen ihres Kopftuchs des Bades verwiesen worden sein.
Im Linzer Schörgenhubbad kam es zu einem Vorfall. Eine Frau soll wegen ihres Kopftuchs des Bades verwiesen worden sein.
Linz AG

Die Vorwürfe der Organisation "SOS Menschenrechte" wiegen schwer. Am 30. Juni war eine Frau aus Somalia, die von dem Verein unterstützt wird, als Assistenzlehrerin mit einer Schulklasse im Schörgenhubbad im Linz Süden. "Sie war dort als Begleitperson", so Elke Aigner, die Geschäftsführerin gegenüber "Heute". Die Frau trug dabei ein Kopftuch. 

Insgesamt waren drei Lehrkräfte und eben die Praktikantin im Bad bei den Kindern zur Aufsicht. "Heute" konnte mit einer der Lehrerinnen sprechen, die bei dem Vorfall dabei war. "Wir waren im Hallenbad, da ist der Bademeister plötzlich gekommen und hat auf unsere Praktikantin gedeutet und abfällig gesagt: Wer ist denn sie?", so die Lehrerin. "Wir haben gefragt, was das Problem ist". 

Der Bademeister habe dann gesagt, dass die Frau nicht bleiben dürfe, es sei nur Badebekleidung erlaubt. "Wir haben aber auch Straßengewand angehabt, ich ein Kleid, eine Kollegin eine kurze Hose und ein Leiberl", so die Pädagogin weiter. Der Bademeister habe sich beruhigt und gemeint, das nächste Mal wisse man die Regeln dann ja.

Sie sei dann, so die Lehrerin, kurz in die Garderobe gegangen. "Als ich zurück ins Hallenbad bin, ist mir die Praktikantin völlig verweint entgegengekommen". Der Bademeister sei danach noch einmal hingegangen und habe gesagt, sie müsse jetzt gehen. Dann hätte er sie zum Ausgang gebracht, andere Badegäste hätten sogar noch applaudiert. Das alles sei "Wahnsinn" gewesen und "Schikane".

Linz AG: "Es ging um die Straßenkleidung"

Die Linz AG als zuständiger Betreiber des Schörgenhubbades stellt die Sache völlig anders da. Man habe selbst Rücksprache mit dem Bäderpersonal gehalten und könne folgendes dazu sagen: "Beanstandet wurde nicht das Kopftuch. Anlass für den Hinweis auf die Badebekleidungsregel und das anschließende Ersuchen, den Schwimmbereich zu verlassen, war das Tragen einer eindeutigen Straßenkleidung". Dies werde auch durch vorhandenes Videomaterial auch belegt.

Die Badeordnung der Linz AG Bäder sehe für den Aufenthalt in der Bäderanlagen das Tragen von üblicher Badebekleidung vor. "Darunter fallen Badehose, Badeshorts, ein- oder mehrteiliger Schwimm- bzw. Badeanzug, Monokini, Bikini, Tankini, Burkini, Schwimmwindel für Babys und Kleinkinder sowie Ähnliches aus dem entsprechenden Material (keine Baumwolle!)".

Im Fall von Begleitpersonen (Lehrkräften, Assistent*innen), die sich ausschließlich am Beckenrand aufhalten, sei auch eine sportliche Bekleidung (wie Sporthose/Shorts und T-Shirt) ausnahmsweise erlaubt.

Die Linz AG betont zudem in ihrer Stellungnahme: "Diese Regeln gelten für alle Badegäste unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder Herkunft".

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