Vor Gericht abgeblitzt

Raser in 10 Minuten 6 Mal erwischt – 2.000 Euro Strafe!

Nicht eingehaltene Geschwindigkeiten und seine Fahrweise wurden einem Autolenker zum Verhängnis: Auf einer kurzen Strecke wurde er sechsmal ertappt.
Österreich Heute
04.03.2025, 05:15

Die Probefahrt mit einem Flitzer stieg einem Autofahrer wohl etwas zu Kopf: Der Mann verstieß gleich mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung – innerhalb weniger Minuten wurde der Lenker insgesamt sechsmal Mal auf einer relativ kurzen Strecke abgestraft.

Tatort war die Süd Autobahn (A2) in der Steiermark im Bezirk Weiz: Aufgrund von Sanierungsarbeiten war die Geschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt der A2 auf 100 km/h begrenzt. Nicht nur, dass der Raser sich nicht daran hielt – er brauste mit 190 km/h dahin –, aus Ungeduld fuhr er auch noch anderen Lenkern auf vier bis fünf Meter auf.

130 km/h in der 100er-Zone

Auch außerhalb der 100er-Zone hatte es der Mann eilig: Statt der erlaubten 130 km/h jagte er den geliehenen Boliden mit bis zu 200 km/h über die Autobahn. Hier hielt der Raser ebenfalls den Mindestabstand zu den anderen Autos nicht ein.

Pech für den Fahrer: Er wurde von der Polizei erwischt. Ein Problem mit der Bescheinigung über die Probefahrt konnte der Lenker gegenüber den Beamten beheben. In Sachen Geschwindigkeits-Übertretungen und nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand zeigten die Polizisten aber keine Nachsicht.

Sechs Strafen in wenigen Minuten

Der Lenker wurde – trotz der relativ kurzen Strecke und nur weniger Minuten Fahrzeit – je dreimal wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit und des deutlich unterschrittenen Sicherheitsabstands be­straft. Hinzu kam noch ein Verstoß gegen den sogenannten Luft-Hunderter (Tempo 100 gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft).

Diese "Strafenflut" sah der Mann nicht ein, er wandte sich an den Verfassungsgerichtshof: Als Argument brachte der Raser an, dass es sich nicht um gesonderte Delikte handle, sondern um ein- und denselben Lebenssachverhalt. So sei die angeführte Tatzeit dieselbe bzw. weiche nur ein bis zwei Minuten ab. Und auch die Örtlichkeit sei mit "minimalen Abweichungen" dieselbe, weshalb ein Verstoß gegen das Doppel- bzw. Mehrfachstrafverbot vorliege.

Gericht bestätigt 2.000 Euro Geldstrafe

Der Verfassungsgerichtshof erwiderte, dass der Luft-Hunderter und die Straßenverkehrsordnung unterschiedliche Ziele verfolgten – nämlich Umweltschutz bzw. Sicherheit des Straßenverkehrs. Ein Verbot der Doppelbestrafung für ein und denselben Sachverhalt liege daher nicht vor.

Die Causa ging schließlich an den Verwaltungsgerichtshof. Und auch hier blitzte der Raser und Drängler ab: Die Tempo-Strafen, die insgesamt rund 2.000 Euro ausmachen, bleiben unverändert. "Wird auf einem Straßenzug, der eine längere Strecke aufweist, die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrmals mit Unterbrechung(en) überschritten, sind zwar der zeitliche Zusammenhang und die gleiche Begehungsform, nicht jedoch die Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände gegeben", urteilte der Verwaltungsgerichtshof.

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