"Nicht fasten"

Ramadan-Warnung an Wiener Schule ausgegeben

Von 10. März bis 9. April feiern Muslime den Fastenmonat Ramadan. Kinder sind zwar ausgenommen, doch immer mehr machen mit. So schützt man sie.

Sandra Kartik
Ramadan-Warnung an Wiener Schule ausgegeben
Immer mehr heimische Schüler beteiligen sich am Fastenmonat Ramadan. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft warnt nun vor den Folgen.
Getty Images (Symbol)

Für Millionen Muslime weltweit hat vergangenen Sonntag der Fastenmonat Ramadan begonnen. 30 Tage lang darf von Sonnenaufgang bis -untergang nichts gegessen und getrunken werden.

Das gilt aber nur für gesunde Erwachsen. Schwangere, Stillende und Kinder sind vom strengen religiösen Verzicht ausgenommen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen Nahrung und Getränke zu sich nehmen müssen. Doch immer mehr österreichische Schüler halten die religiöse Tradition trotzdem ein, beobachten die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs seit 2017.

In einem Brief an viele öffentliche Volksschulen des Landes, besonders in Wien, warnen sie vor den Folgen des extremen Fastens für Minderjährige: "In den letzten Jahren traten vermehrt Anfragen von Lehrkräften auf, nachdem in den Klassen während des Ramadans immer wieder fastende Kinder im Unterricht gesundheitliche Probleme hatten, bis hin zu Kreislauf-Zusammenbrüchen aufgrund von Dehydrierung". 

Keine schulische Leistung ohne Essen möglich

Im Leitfaden wird klar empfohlen, Kindern nicht hungern zu lassen: "Für die körperliche und geistige Entwicklung und Gesundheit, aber auch damit Kinder in der Schule eine entsprechende Leistung erbringen können, ist es wichtig, dass ihrem Körper ausreichend Schlaf und Energie in Form von Nahrung und Flüssigkeit zur Verfügung steht. Wir ersuchen daher alle betroffenen Eltern und Bezugspersonen, diesen Umstand zu berücksichtigen."

Schüler, die ausdrücklich mitmachen wollen, könnten nur auf bestimmte Dinge verzichten, wie etwa "Süßigkeiten und zuckerhaltige Getränke" oder "gegebenenfalls am Nachmittag keine Nahrung mehr zu sich zu nehmen", so die Empfehlung. Lehrer und Eltern könnten gemeinsam mit den Kindern andere Aspekte des Ramadans im Sinne des "Fasten mit allen Sinnen" erarbeiten. So können etwa Handy, Computerspiele oder Fernsehen im nächsten Monat stark eingeschränkt werden.

"Kinder nicht beschämen, wenn sie Hunger äußern"

An den Wochenenden und in den Osterferien, wo keine Leistungen erbracht werden müssen, könnten Schüler auf Wunsch "Kinderfasten" ausprobieren, so die Stellungnahme weiter. "Dabei nehmen Kinder an der 'Suhur-Mahlzeit' (vor der Morgendämmerung) teil und fasten zum Beispiel bis zur Mittagszeit." Muslimische Eltern werden in dem Brief außerdem eindringlich gebeten, "ihre Kinder nicht zu beschämen, wenn sie Hunger äußern, sondern sie darin zu bestärken, auf ihren Körper, der sich im Wachstum befindet, zu hören und achten. Als Energiespender kann man beispielweise Obst anbieten."

Wie viele muslimische Kinder in Österreich sich mit dem Ramadan-Fasten beschäftigen, lässt sich nicht beziffern. Auf "Heute"-Anfrage heißt es von der Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ dazu: "Da aus der statistisch erfassten Religionszugehörigkeit noch nicht auf die tatsächliche Einhaltung von Fasten-Vorschriften geschlossen werden kann", wie auch bei Kindern mit römisch-katholischem Glaubensbekenntnis vor Ostern, gibt es "leider keine gesicherten Zahlen für Österreich dazu."

Die Bildungsdirektion Wien hat mit der Aussendung der Stellungnahme nichts zu tun, heißt es gegenüber "Heute". Sie empfiehlt hier lieber den Leitfaden des Schulamts der Islamischen Glaubensgemeinschaft

Gymnasium hat am 10. April schulfrei

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    Schüler eines Gymnasiums im 21. Bezirk haben zu Ramadan-Ende (10. April) mitten in der Woche schulfrei.
    Schüler eines Gymnasiums im 21. Bezirk haben zu Ramadan-Ende (10. April) mitten in der Woche schulfrei.
    Denise Auer.
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