Nach Ausweisung von Diplomaten

Putin bestellt österreichischen Botschafter ein

Wegen mit dem "diplomatischen Status unvereinbaren"Handlungen" weist Wien zwei Kreml-Diplomaten aus. Nun muss Österreichs Botschafter zu Putin. 

Newsdesk Heute
Putin bestellt österreichischen Botschafter ein
Vergeltungsmaßnahme: Nach der Ausweisung von zwei russischen Diplomaten bestellt Russland Österreichs Botschafter ein.
Reuters

Nachdem Österreich am Mittwoch zwei russische Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt hat, reagiert Präsident Putin. Russland wird demnach Österreichs Botschafter ins Außenministerium vorladen, wie die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass laut Reuters-Berichten meldet.

Vergeltungsmaßnahmen folgen

Es würden zu gegebener Zeit Vergeltungsmaßnahmen ergriffen werden, geht aus einer Erklärung des russischen Außenministeriums hervor. Laut TASS verurteilte das russische Außenministerium die Ausweisung der russischen Diplomaten durch Wien aufs Schärfste. "Die österreichischen Behörden haben zwei Diplomaten der russischen Botschaft in Österreich grundlos zur Persona non grata erklärt. Die russische Seite verurteilt diesen weiteren unfreundlichen Schritt Wiens aufs Schärfste, für dessen Folgen die österreichischen Behörden die volle Verantwortung tragen", heißt es in der Erklärung.

Die Ausweisung der Botschaftsangehörigen steht in Zusammenhang mit dem Verdacht auf Geheimdienstaktivitäten. Zuletzt waren Vorwürfe laut geworden, dass Russland womöglich Diplomaten für Geheimdienstaktivitäten heranziehen könnte. In einem Statement des Ministeriums von Außenminister Alexander Schallenberg heißt es, dass die beiden Diplomaten Handlungen gesetzt hätten, "die mit ihrem diplomatischen Status unvereinbar sind".

Das Außenministerium habe daher gemäß Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen die beiden zu unerwünschten Personen – "personae non gratae", wie das im Fachjargon heißt – erklärt. Die betroffenen russischen Diplomaten müssen spätestens binnen einer Woche, d.h. mit Ablauf des 19. März 2024, das Bundesgebiet verlassen.

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