Österreich
Prozess um Tierschützer endete mit Freisprüchen
Drei Tierschützer sind am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt vom Vorwurf der versuchten Nötigung im Rahmen einer Anti-Pelz-Demo freigesprochen worden. Das von Einzelrichter Erich Csarmann verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
Die drei sollen im Februar 2008 vor der Firmenzentrale von Kleider Bauer eine Demo abgehalten und dabei die Pressesprecherin der Modekette genötigt haben, indem sie auf deren Auto einschlugen und ihr ein Flugblatt mit der Aufschrift "Ausstieg aus dem Pelzhandel - Jetzt!" unter die Nase hielten. "Damit sind weitere sukzessive Übelszufügungen in der Art schwerer Sachanschläge zum Nachteil der Firma Kleider Bauer und deren Angestellten angekündigt worden", war in der Anklageschrift zu lesen.
Das Publikum quittierte im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wiener Neustadt den Freispruch mit Applaus. Der Tatbestand der versuchten Nötigung sei "in keinster Weise erfüllt", sagte Einzelrichter Erich Csarmann in seiner fundierten Urteilsbegründung.
"Intensität" war nicht gegeben
Die Polizei habe das Auto der damaligen Pressesprecherin von Kleider Bauer penibel untersucht: Es seien Abdrücke von Handflächen festgestellt worden, aber nicht die kleinste Delle, betonte der Richter. Die Frau sei nicht terrorisiert worden, es habe an Intensität gefehlt, um sie in ihrer Freiheit einzuschränken, meinte er. In der Anklage hatte es geheißen, es sei mit Fäusten auf den Pkw eingeschlagen worden.
Angekündigte Demos könnten keinen Schaden anrichten, bezeichnete Csarmann die Rede der Tierschützerin gegen den Pelzhandel bei einer Aktionärsversammlung in München (sie war selbst Aktionärin, Anm.) als bloße Warnung. Er sprach auch von einer "moralischen Verpflichtung", auf das Leid der Tiere hinzuweisen.
Erst vergangene Woche war ein wegen des Verdachts auf Tierquälerei freigesprochen werden.