Nachbarin klagte
Prozess um drei Schrauben kostete mehr als 20.000 Euro
Drei Bohrlöcher an einer Wand im Garten sorgte für einen Rechtsstreit – dieser ging bis zum Obersten Gerichtshof. War das gerechtfertigt?
Eine Bewohnerin in Wien-Donaustadt machte ihren Nachbarn angeblich das Leben schwer. Die Frau ging wegen einer Lapalie durch drei Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Grund waren drei Bohlöcher in einer Gartenmauer.
Aber der Reihe nach – die Besitzer der nebeneinander liegenden Erdgeschoß-Wohnungen einer Reihenhaussiedlung verfügen jeweils über einen 70 Quadratmeter großen Garten. Die Klägerin ließ in ihrem Garten eine Mauer als Sichtschutz zum Grundstück der Nachbarn aufstellen – die Natursteinwand stand nicht im rechten Winkel, ragte zentimeterweit in das Nachbargrundstück hinein. Die Betroffenen nahmen das hin, erlaubten sich aber eine Schlauchbox mit drei Schrauben an der Grenzmauer anzubringen.
Wegen drei Bohrlöcher vor Gericht
Statt darüber ebenfalls hinwegzusehen, sah die Frau auf der anderen Seite Rot. Laut Bericht der "Presse" klagte die Bewohnerin ihre Nachbarn wegen der drei Schrauben in der Mauer. Die Wienerin forderte die Entfernung der Schlauchbox, der Naturstein mit den Bohrlöchern müsse getauscht, eine Verkleidung entfernt werden. Alle Versuche den Streit außergerichtlich zu bereinigen scheiterten – ein Prozess war die Folge und dieser zog sich in die Länge.
Klage als Schikane
Laut "Die Presse"-Onlinebericht wies zuerst das Bezirksgericht Wien-Donaustadt die Klage ab. Diese würde gegen das Schikaneverbot verstoßen. Zwischen der Handlung der Beklagten und den Beeinträchtigungen auf Klägerinnenseite bestehe ein krasses Missverhältnis, die Klage sei somit rechtsmissbräuchlich. Die montierte Schlauchbox habe keine Auswirkung auf den Garten der klagenden Nachbarin. Als nächstes war das Landesgericht für Zivilrechtssachen dann der Meinung, die drei Schrauben in der Mauer seien vom Nutzungsrecht der Wohungseigentümer gedeckt. Hier war man ebenfalls der Meinung, dass die Klage "schikanös" sei.
"Eine Querulantin reicht"
In dritter Instanz entschied nun der Oberste Gerichtshof, die Entscheidung des Erstgerichts bedürfe keiner Korrektur. Die Kosten für drei Gerichte, eine Sachverständige und zwei Anwälte betragten laut dem Bericht mehr als 20.000 Euro. "Eine Querulantin reicht zum Streiten", meint dazu der Anwalt der beklagten Nachbarn, Erwin Dirnberger zur "Presse".