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Prozess-Pleite: Jetzt bittet Zeitung Depp zur Kassa
Johnny Depp schaut gleich doppelt durch die Finger: Er muss nicht nur einen Haufen Gerichtskosten zahlen, auch sein Berufungsantrag wurde abgewiesen.
Hollywood-Star Johnny Depp (57, "Fluch der Karibik") ist mit seinem Antrag auf Berufung im Streit gegen die britische Zeitung "The Sun" abgeblitzt. Der zuständige Richter sehe bei Depps Einspruch "keine ernsthaften Aussichten auf Erfolg", berichtet die "Times".
Depp scheitert mit Verleumdungsklage
Depp hatte eine Verleumdungsklage gegen die britische Zeitung eingebracht, weil das Blatt ihn in einem Artikel von 2018 als "Frauenschläger" bezeichnet hatte. Nach einem über zweiwöchigen Prozess in London, bei dem auch Depps Exfrau Amber Heard (34, "Aquaman") gegen den Filmstar aussagte, wurde die Klage schließlich abgewiesen: Der Ausdruck "Frauenschläger" sei "im Wesentlichen wahr", lautete damals das Gerichtsurteil.
Zusätzlich wird Depp aufgefordert, "The Sun" nach seiner Prozess-Niederlage umgerechnet 705.000 Euro an Gerichtskosten zu bezahlen. Seine Anwälte haben nun noch die Möglichkeit, bis 7. Dezemeber mit dem Fall vor ein Berufungsgericht zu gehen. Wie es aussieht, dürfte der "Fluch der Karibik"-Star aber sowohl auf der Summe als auch auf seinem unschönen Beinamen sitzen bleiben. In Folge des Debakels hat er auch seine Rolle in der nächsten "Phantastische Tierwesen"-Verfilmung an Mads Mikkelsen (55, "Hannibal") abgegeben.