Österreich
Prozess nach Prügelei um Krautsalat zum Schnitzel
Weil er zum geliebten Schnitzerl keinen Erdäpfel-, sondern Krautsalat serviert bekommen hatte, flogen die Fäuste. Jetzt standen sich der zornige Gast (47) und der Wirt (30) erneut vor Gericht gegenüber.
Zweiter Akt in der Posse rund um ein versautes Einser-Menü im Waldviertel: Wie berichtet, war es in einem Lokal in Eggenburg (Horn) zu wilden Szenen gekommen. Der Grund: Ein Krautsalat!
Lokalgast Christian Z. (47) hatte ein Schnitzerl bestellt, der Wirt (30) brachte ihm das österreichische Nationalgericht – allerdings nicht mit Erdäpfel- sondern mit Krautsalat. Ein Fehler, wie sich herausstellen sollte, denn der Gast konnte den Fauxpas überhaupt nicht nachvollziehen. Es kam zum Streit, in Folge zum Lokalverbot gegen den 47-Jährigen und daraufhin wiederum zur Prügelei.
"Schleich di"
Er solle sich "schleichen", komplimentierte Gastronom Muhamed Ö. den Erdäpfel-Fan aus dem Lokal, was sich der 47-Jährige wiederum nicht gefallen lassen wollte und entgegnete, der 30-Jährige könne sich sein Schnitzel "in den A**** schieben". Dann flogen die Fäuste.
Weil der Hilfskoch nur unzureichend Deutsch sprach und beim ersten Verhandlungstermin nicht erklären konnte, wer denn nun den Streit begonnen hat, wurde der kulinarische Prozess vertagt. Heute, Freitag, traf man sich wieder.
Wirt hat mehrere Vorstrafen
Beim 30-jährigen Wirten ging es vor Gericht doch um einiges: Er hatte bereits mehrere einschlägige Vorstrafen und noch 20 Monate offen. Eine Verurteilung hätte also gröbere Konsequenzen gehabt.
Doch der Hilfskoch brachte wieder nicht die erhoffte Aufklärung. Den von beiden Beteiligten geforderten Freispruch, bekamen sie somit auch. Begründung: Die Schuld konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, es wird vermutet, dass die beiden ungünstig zu Boden stürzten, als sie sich gegenseitig im Schwitzkasten hatten.
Zivilweg für Schadensersatz
Bitter für den nach dem Streit doch recht bedienten Lokalgast: Will er doch noch Schadensersatz erwirken, muss er das nun auf zivilrechtlichem Wege tun. Die Chancen für einen Erfolg stehen aber nicht gut, meist richtet sich der Zivilrichter nach dem Urteil im Strafprozess.