Niederösterreich
Prozess gegen FP-Waldhäusl endete mit Freispruch
Finale im Prozess gegen Gottfried Waldhäusl am Freitag in St. Pölten: Nach über sieben Monaten endete die Verhandlung mit einem Freispruch.
Mit einer kleinen Anti-Waldhäusl-Demo war am 2. Februar 2022 der Prozess wegen Amtsmissbrauches gegen Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FP) in Sankt Pölten gestartet, nach zahlreichen Verhandlungstagen im Winter, Frühjahr und Sommer endete am heutigen, kalendarischen Herbstbeginn die Verhandlung zuerst wieder mit einer kleinen Anti-Waldhäusl-Kundgebung und dann mit einem Freispruch für den FP-Politiker - mehr dazu hier.
Den beiden Angeklagten, nämlich Gottfried Waldhäusl und einer ehemalige Landesbedienstete, wurde in der Schöffenverhandlung Amtsmissbrauch bei der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die von Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 vorgeworfen. Gottfried Waldhäusl und die 55-Jährige haben sich dabei stets nicht schuldig bekannt.
Freispruch
Am neunten und finalen Prozesstag am heutigen Freitag kam noch ein weiterer Betroffener zu Wort, dann kam es zur Urteilsberatung der Schöffen samt Verkündung: Freispruch für Asyl- und Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl und die 55-Jährige, die vom Wiener Top-Juristen Philipp Wolm verteidigt wurde.
Schlussplädoyer
Denn der Verteidiger von Gottfried Waldhäusl, Manfred Ainedter, hatte im Schlussplädoyer eine unklare Rechtslage in Bezug auf die Eignung eines Asylquartiers geortet. "In Wirklichkeit war diese Unterkunft geeignet. Der Stacheldraht hat überhaupt keine Rolle gespielt. Und es gab keine Weisung vom Landesrat, sondern er hat einen politischen Wunsch geäußert“, so Manfred Ainedter in seinem Plädoyer, welches klar den Äußerungen der Staatsanwaltschaft widersprach.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.