Bald wieder Wimbledon
Privatinsolvenz beendet: Becker jubelt vor Gericht
Die Anwälte der Tennis-Legende bestätigten den Verhandlungserfolg vor Gericht. Das Insolvenzverfahren ist somit zu Ende.
Demnach habe der High Court die sofortige Restschuldbefreiung von Becker angeordnet, "was zur Folge hat, dass unser Mandant von jeglicher weiteren Haftung aus den Insolvenzschulden befreit ist", heißt es in dem Statement von Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser: "Die Bedingungen der Einigung mit den Insolvenzverwaltern sind vertraulich und unser Mandant wird sich zu diesem Zeitpunkt nicht weiter zu diesem Verfahren und anderen Details äußern."
2017 hatte ein Gericht Becker für insolvent erklärt. 2022 war der einstige Tennis-Star zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen der vermeintlichen Verschleierung von Besitztümern und Schulden verurteilt worden. Nach 230 Tagen hinter Gittern kam er im Dezember 2022 frei.
Zuletzt hatte Becker angekündigt, möglichst bald wieder zu seinem Lieblingsturnier Wimbledon reisen zu wollen. Zuletzt fehlte dem dreimaligen Turnierchampion die Einreiseerlaubnis.
"Ich arbeite an allen Fronten dafür, nächstes Jahr, 2025, wiederzukommen. Das ist eine Option", sagte Becker dem Telegraph: "Für mich kann das Innenministerium nach Oktober 2024 eine Erlaubnis erteilen. Sie entscheiden, nicht ich."