Strafe abgemildert

Polizist tötet Bursch bei Verfolgung – 1.320 € Strafe

Obwohl ein nur zwei Meter größerer Abstand den Unfall verhindert hätte, wurde die Strafe für den Polizisten sogar noch abgemildert.

Newsdesk Heute
Polizist tötet Bursch bei Verfolgung – 1.320 € Strafe
Zum Zeitpunkt des Unfalls war es bereits stockdunkel. (Symbolbild)
Getty Images

Es war ein tragischer Fall, der im November 2021 das Land erschütterte. Ein 15-Jähriger Jugendlicher fuhr mit seinem frisierten Moped wohl zu schnell, als ihn die Polizei wegen seiner gefährlichen Fahrweise anhalten wollte. Der Bursch brauste davon, bog in einen Feldweg ein und kam zu Sturz. Der Polizeibus überrollte ihn daraufhin, trotz Reanimationsmaßnahmen verstarb er.

Die Mutter erhob daraufhin schwere Vorwürfe. Den Polizisten hätte der Name des Einheimischen im nur 350 Einwohner fassenden Ort bekannt gewesen sein müssen. Eine Verfolgungsjagd über Feldwege bei der Dunkelheit sei nicht notwendig gewesen. Laut Staatsanwaltschaft sei außerdem der Abstand zum Moped zu gering gewesen, weswegen der Unfall fahrlässig herbeigeführt worden sei. 

1.320 Euro Strafe

Erstinstanzlich wurde der Polizist hinter dem Steuer deswegen zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt. Er beharrte allerdings auf seiner Unschuld und ging in Berufung. Dieser Prozess fand nun am Donnerstag in Salzburg statt, berichtet die "APA".

Dieser endete mit einem noch milderen Urteil. Die bedingte Freiheitsstrafe wurde in eine Geldstrafe zu 1.320 Euro umgewandelt. Der Schuldspruch wegen Fahrlässiger Tötung bleibt aufrecht und ist bereits rechtskräftig.

2 m mehr Abstand hätten gereicht

Den Großteil des Prozesses nahm die Debatte über den notwendigen Abstand bei der Verfolgungsfahrt ein. Laut "APA" zeigte das Gutachten eines Verkehrsunfallsachverständigen, dass der 15-Jährige mit 30 bis 35 km/h unterwegs war. Der Abstand zwischen Polizeibus und Moped betrug zwischen sieben und elf Metern.

Die linksseitige Fußraste des Zweirads verhakte sich im Untergrund, wodurch es sehr abrupt zu Boden ging. Trotzdem: Schon bei zwei Metern höherem Abstand sei der Unfall zu vermeiden gewesen. Hätte der Abstand 15 bis 20 Meter betragen, sei dieser "jedenfalls" zu vermeiden gewesen.

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