Kurz vor Pensionierung

Polizist "redete zu viel" – jetzt wirds richtig teuer

Seit über 40 Jahren leistet ein Zürcher Polizist Dienst. Kurz vor der Pensionierung könnte seine Karriere vor dem Gericht ein Ende finden.

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Polizist "redete zu viel" – jetzt wirds richtig teuer
Der Polizist rechtfertigte sich damit, halt ein offener Typ zu sein. (Symbolbild)
Getty Images

40 Jahre lang sorgte ein Polizist in einer größeren schweizerischen Gemeinde im Raum Zürich für Ordnung und Sicherheit. In diesen Tagen steht der kurz vor der Pensionierung stehende Mann aber als Beschuldigter vor dem Obergericht.

Vorgeworfen wird ihm, in mehreren E-Mails vertrauliche Informationen an eine Gemeindeangestellte weitergegeben zu haben. Verurteilt wurde er deswegen schon von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 120 Franken (rund 128 Euro, insgesamt also über 5.000 Euro) – dieses Urteil zog der Polizist weiter, um ein unrühmliches Karriereende zu vermeiden.

E-Mails wurden ihm zum Verhängnis

Über den Fall berichteten die Tamedia-Zeitungen. Sie zitieren aus zahlreichen E-Mails, die der Beschuldigte Kanzleimitarbeiterinnen gesendet haben soll, die in derselben Gemeinde angestellt sind. "Heute Morgen früh war ich ab 5.30 Uhr in Obfelden (wir überwachten den Volg … deshalb topsecret)."

Und in einer anderen Mail sagte er ihr: "Ev. interessant für dich (8-ung/vertraulich)!! Gestern Mittag hatten wir ein Raserdelikt. Kennst du ev. den Portugiesen SC, Jg. 1995?" Der Mann wohne im selben Block wie die Kanzleimitarbeiterin und sei innerorts mit 124 km/h geblitzt worden: "Wahnsinn… und hatte noch 3 Kleinkinder im Auto…!!"

Das sagt das Gericht

Vor Gericht landete der Fall, weil der damalige Gemeindeschreiber Wind von den Unterhaltungen bekommen haben soll und daraufhin Strafanzeige einreichte. Den Beschuldigten macht das rasend: "Hinter meinem Rücken hat er das getan. Er hätte doch einfach mit mir reden und mir sagen können, hör mal, da machst du einen Fehler. Dann stünden wir jetzt nicht hier."

Der 64-Jährige gelangte nach dem Schuldspruch an das Bezirksgericht, um einen Freispruch zu erreichen. Denn die Strafe zieht einen Eintrag im Strafregister nach sich, was den langjährigen Beamten wohl in den vorzeitigen Ruhestand schicken würde.

Auch die zweite Instanz stellte eine Schuld fest, lediglich das Strafmaß wurde auf 20 Tagessätze à 100 Franken gesenkt. Er habe zwar nicht bösartig gehandelt, aber doch "leichtfertig ein bisschen zu viel geplappert", zitieren die Tamedia-Zeitungen den Vorsitzenden Richter.

"Die Empfängerinnen der Mails haben Informationen erhalten, die sie nicht wissen müssen." Denn die Stadtkanzlei gehört nicht zur selben Verwaltungseinheit wie die Polizei.

Das sagt der Beschuldigte

Der Polizist argumentierte vor dem Richter, dass die beiden Frauen, die von ihm Mails erhalten haben, "ja auch dem Amtsgeheimnis unterstellt sind." Im Turnverein oder am Stammtisch hätte er nicht so offen geplappert. Innerhalb der betroffenen Gemeindeverwaltung sei es normal, dass man sich unterhalte.

Warum er Informationen weitergegeben hat, begründet der 64-Jährige damit: "Das ist halt meine Art, ich bin ein offener Typ."

Sein Verteidiger versuchte einen Freispruch zu erwirken, denn "wenn Mitarbeitende derselben Einheit Interna austauschen, ist der Tatbestand per se nicht erfüllt." Man wolle nun alle verfügbaren Optionen prüfen. Unter anderem steht noch der Weg an die höchste Instanz, das Bundesgericht, offen.

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    <strong>21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist.</strong> Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, <a data-li-document-ref="120079782" href="https://www.heute.at/s/magdeburg-terrorist-war-bekannter-anti-islam-aktivist-120079782">die aus Saudi-Arabien flüchteten.</a>
    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Zürcher Polizist, der seit über 40 Jahren im Dienst ist und kurz vor der Pensionierung steht, könnte seine Karriere vor Gericht beenden, da ihm vorgeworfen wird, vertrauliche Informationen in E-Mails an eine Gemeindeangestellte weitergegeben zu haben
    • Trotz einer bereits reduzierten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken, strebt der Polizist weiterhin einen Freispruch an, um einen Eintrag im Strafregister und damit einen vorzeitigen Ruhestand zu vermeiden
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