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Polizei verspottet Drifter (19): "Scheiterte kläglich"

Der Autobahn-Stunt eines "Fast & Furious"-Nachahmers ist in Deutschland katastrophal in die Hose gegangen. Sein BMW ist nur noch Schrott.

Der junge Raser baute bei seinem Stunt einen katastrophalen Crash. Symbolbild
Der junge Raser baute bei seinem Stunt einen katastrophalen Crash. Symbolbild
Getty Images/iStockphoto

Am Dienstag gegen 3.45 Uhr versuchte ein 19-jähriger Fahrer, mit seinem Fahrzeug im Herrschaftsbucktunnel auf der Autobahn A 98 in der Nähe von badisch Rheinfelden an der deutsch-schweizerischen Grenze zu driften. Dies teilt die Polizei Freiburg, Baden-Württemberg, am Dienstagnachmittag mit. Bei seinem Drift "scheiterte er kläglich", spottet die Exekutive.

Demnach hatte der junge Möchtegern-Draufgänger jemanden gebeten, sein Manöver zu filmen. Das Ergebnis seines Stunts war katastrophal, da der Fahrer die Kontrolle über seinen BMW verlor und gegen die Tunnelwand prallte. Verletzt wurde niemand. Der BMW musste jedoch abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf circa 35.000 Euro geschätzt.

"Zurzeit steht eine Verwarnung im Raum", erklärt Thomas Batzel, Mediensprecher des Polizeipräsidiums Freiburg (D). "Von uns wird der Vorfall als Verkehrsunfall behandelt, also kann es ein Bußgeld geben. Aber wir müssen noch Zeugen befragen, bis wir Genaueres wissen", erklärt er weiter.

"Er hätte mit massiven Konsequenzen zu rechnen"

Hätte der 19-Jährige seinen BMW mit dem halsbrecherischen Stunt in Rheinfelden geschrottet, wäre er nicht so glimpflich davongekommen. "Das beschriebene Verhalten hätte für Fahrzeuglenker in der Schweiz massive Konsequenzen", erklärt Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau. Bewusstes, also vorsätzliches Driften erfülle den "Raser-Tatbestand". Da die allermeisten Fahrassistenzsysteme moderner Autos verhindern, dass das Heck ausbricht und ein Drift zustande kommt, müssten diese Sicherheitsvorkehrungen bewusst ausgeschalten werden.

"Das Unfallrisiko ist hoch. Es muss mit Schwerverletzten oder Todesopfern gerechnet werden. Das Manöver gilt aber auch als Raserdelikt, selbst wenn die Unfallsituation nicht eintritt", führt Schuler aus. "Ist der Rasertatbestand erfüllt, droht ein Jahr Freiheitsstrafe Minimum. Bei Unfällen kommen weitere Delikte wie Körperverletzung oder gar eventualvorsätzliche Tötung infrage." Natürlich würde das Fahrzeug bei einem solchen Delikt direkt eingezogen werden, so Schuler weiter.

"Hoffentlich ist der Führerschein weg"

Auf Facebook wird unter dem Post der Polizei Freiburg rege über die Aktion geredet und gelacht. "Wohl zu viel "The Fast and the Furious: Tokyo Drift" angeguckt …", lacht ein Kommentarschreiber. Eine andere Userin schreibt: "Ich sag dazu nur 'armer Tunnel'. Hoffentlich ist der Führerschein weg und er muss sämtliche Kosten selbst tragen."

Und kosten wird es ihn wohl eine Menge. Denn, ob nun in Deutschland oder in der Schweiz, die Versicherungen nehmen in diesen Situationen nicht selten Regress auf die unfallverursachende Person. "Gerade bei den oft geleasten und kostspieligen Fahrzeugen kann das teuer werden", sagt Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft.

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