Wien
Polizei soll extremen Rasern nun die Autos abnehmen
Roadrunner mit getunten Autos sind in Wien ein Problem: Stadträtin Ulli Sima will extremen Rasern bei schweren Verstößen die Autos abnehmen lassen.
Nächtliches Aufheulen der Motoren im Siedlungsgebiet mit Lautstärken von über 120 Dezibel, gefährliche Duelle in illegalen Straßenrennen bei Geschwindigkeiten jenseits der 100 km/h im Stadtgebiet: Straßenrowdies und Roadrunner-Szene gefährden immer öfter die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern und Anrainern. Sie sollen jetzt noch stärker abgestraft werden.
Bundesländer fordern neues Gesetz
In einem bundesländerübergreifenden Schulterschluss fordern die Wiener Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SP) und die Verkehrslandesräte Stefan Schnöll (VP) aus Salzburg und Sebastian Schuschnig (VP) aus Kärnten weitere Verschärfungen. Im Wiener Rathaus wurde am Dienstag ein "Anti-Straßenrowdy-Maßnahmenbündel" präsentiert, das einerseits vom Bund umgesetzt werden muss – und andererseits direkt von den Ländern angegangen wird.
Fahrzeug-Abnahme
Kernpunkt des Pakets: In extremen Fällen von Raserei und besonders gefährlichen Verhaltensweisen soll das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Das Bundesverwaltungsstrafregister soll vereinheitlicht werden, eine "Task-Force Raser" soll Ermittler in den Bundesländern gegen eine gut vernetzte Straßenrowdy-Szene vernetzen. Die Möglichkeit zur Strafverfolgung von Drogenlenkern soll verbessert und verschärft werden.
Jagd auf extreme Raser
"Wir kennen die Problematik von illegalen Straßenrennen und Roadrunner auch in Wien und haben die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei in der letzten Zeit enorm ausgeweitet. Um dem Problem entschiedener entgegentreten zu können, braucht es aber Verschärfungen auf Bundesebene. Wir wollen im Extremfall auch die Beschlagnahme von Fahrzeugen möglich machen", so die Wiener Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. "Dabei geht es uns nicht um jene, die dann und wann etwas zu schnell unterwegs sind, sondern um extreme Raser, die mit ihrem Verhalten eine echte Gefahr sind. Die Sicherheit im Straßenverkehr hat nämlich oberste Priorität und hier braucht es weitere Maßnahmen."
Der Kärntner Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig hat in Kärnten insbesondere mit illegalen Tuning-Treffen zu kämpfen: "Neben der Gefahr für die Verkehrssicherheit durch rücksichtsloser Raserei leiden auch Anrainer unter den Auswüchsen durch exzessive Lärm- und Geruchsbelästigung. Kärnten kämpft seit vielen Jahren, um mehr Handhabe gegen diese Exzesse bei illegale Autotuning-Treffen zu erreichen. Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes, die nun im Parlament liegt und die Kärntner Vorschläge umsetzt, konnten wir erste und wichtige Schritte erreichen, wie beispielsweise die kurzfristige Stilllegung von Autos durch die Exekutive für 72 Stunden. Doch es braucht weitere Sanktionen."
Auto-Abnahme
Besonders rücksichtslose Lenker sollen bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h im Ortsgebiet als "Extrem-Raser" eingestuft werden können. Der Wiederholungsfall soll zu einer Strafverschärfung führen. Das soll bis zu einer dauerhaften Beschlagnahmung des Fahrzeuges reichen. Dadurch soll eine maximal abschreckende Wirkung erzielt werden.
Einheitliches Bundesverwaltungsstrafregister
Derzeit gibt es österreichweit kein zentrales, bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafregister. Aus diesem Grund ist es den Behörden nicht möglich einzusehen, ob es sich um Wiederholungstäter handelt oder nicht. In allen Fällen, bei denen der Strafkatalog einen Strafrahmen vorsieht, kann daher kein entsprechend höheres Strafausmaß festgesetzt werden. Um eventuell vermerkte Vorstrafen auch aus anderen Bundesländern einsehen zu können, soll die bundesweite Vereinheitlichung des Verwaltungsstrafregisters erfolgen. Durch die gesetzliche Verankerung der Datenweitergabe zwischen den Bundesländern verbessert sich etwa auch die Handhabe bei groß angelegten Raser-Treffen im Bundesgebiet.
Task Force Raser
Die Zielgruppe extremer Raserei wird zunehmend kreativer. "Software-Tunings" werden immer häufiger. Um stets auf dem Laufenden zu bleiben, richten Wien, Salzburg und Kärnten eine "Task Force Raser" ein, die mit Experten aus den Bundesländern beschickt wird und gemeinsame Weiterbildungen organisiert, einen Austausch über aktuelle Fälle ermöglichen soll und sicherstellt, dass die Bundesländer eng abgestimmt gegen neue Entwicklungen vorgehen kann, bis auch technische Neuerungen wie der Ereignisdatenspeicher dabei helfen.
Strafverfolgung erleichtern
"Für extreme Überschreitungen muss es möglich sein, alle nur irgendwie verfügbaren Daten zu nutzen, um die Übertretung nachzuweisen“, so der Salzburger Verkehrslandesrat Stefan Schnöll, der sich dazu vergangenes Jahr auch Inputs aus Berlin geholt hat.
Ab Juli 2024 ist beispielsweise der Event Data Recorder (Ereignisdatenspeicher) verpflichtend für PKW-Neuzulassungen in Europa zu verbauen. Dabei werden die letzten fünf Sekunden vor einem Unfall dokumentiert - zum Beispiel, wie schnell man gefahren ist, wie stark der Fahrer beschleunigt oder auf die Bremse getreten hat. Manche Hersteller speichern auch deutlich mehr, zum Beispiel wie viele Personen im Auto waren. Dies erleichtert die Rekonstruierung von Unfallhergängen oder auch die Beweisbarkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen enorm, wie Beispiele aus Deutschland zeigen, wo dieser Ereignisdatenspeicher so gut es geht bereits jetzt zur Beweisführung herangezogen wird.
Drogenlenker aus Verkehr ziehen
Die Bundesländer fordern die Anhebung des Mindeststrafmaßes für Lenken in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand auf jene für Beeinträchtigung durch Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille. Bisher orientiert sich der Straftatbestand an der geringsten für Beeinträchtigung durch Alkohol vorgesehen Strafdrohung. Somit würde sich die Höhe der Mindeststrafe von bisher 800 Euro auf 1.600 Euro verdoppeln.
Auch ein längerer Führerscheinentzug als die bisherigen 4 Wochen könnte mit einer Änderung im Führerscheingesetz festgelegt werden. Zudem soll die StVO dahingehend geändert werden, dass der Nachweis des Konsums von Suchtmitteln im Blut die Strafbarkeit begründet, somit keine zwingende Vorführung bei einem Amtsarzt erforderlich ist.