Wien
Pfleger missbraucht Autist (17), muss ins Gefängnis
Ein Krankenpfleger (62) wurde nun zu zwei Jahren Haft verurteilt (acht Monate unbedingt). Er hatte einen 17-jährigen Autisten sexuell missbraucht.
Eine abscheuliche Tat wurde einem Krankenpfleger zur Last gelegt. Der 64-Jährige soll einen minderjährigen wehrlosen Schützling, obwohl es dafür keinen Bedarf gab, "bei der Intimpflege unterstützt und Handverkehr durchgeführt haben", hieß es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Der junge Bursche habe daraufhin gesagt "das geht nicht", was den Pfleger jedoch nicht zum Aufhören bewegte.
Pfleger habe Opfer "irrtümlich" berührt
Wie der ORF am Dienstag berichtete, sagte der Pfleger während der Befragung, er habe einmal seine Hand auf den Oberschenkel des Burschen gelegt, als dieser im Bett häkelte, dabei habe er ihn "irrtümlich" berührt. Mehr sei nicht passiert, habe der 64-Jährige versichert. Im Bad habe er den jungen Mann nur beim Abtrocknen "unterstützt“.
Die Staatsanwaltschaft sah das anders, warf ihm mindestens zehn Mal "Handverkehr" vor. Denn das Opfer hatte gegenüber mehreren Vertrauenspersonen deutlich gemacht, dass etwas geschehen war, was einem normalen Betreuungsverhältnis in keiner Weise entspricht und dass Grenzen überschritten wurden.
Anzeige nur auf Drängen des Vaters
Der Pfleger hatte Ende August 2020 in der Einrichtung zur 24-Stunden-Betreuung für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu arbeiten begonnen. Ihm war kurz darauf gekündigt worden, als die Vorwürfe aufkamen. Zur Anzeige kam der Fall allerdings erst auf Drängen des Vaters, der als Zeuge aussagte. Die Einrichtung selbst hatte von sich aus zunächst keine strafrechtlichen Schritte unternommen.
Nach kurzem Prozess fiel das Urteil: 24 Monate teilbedingte Haft wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sexuellen Missbrauch einer psychisch beeinträchtigen Person. Verteidiger Thomas Nirk war mit dem Urteil zufrieden. "Mein Mandant erfüllt alle Voraussetzungen für eine Fussfessel. Wir werden diese beantragen". Dem Opfer wurden 1.000 Euro zugesprochen.