Niederösterreich
Folter-Prozess Pflegeheim! Härtere Strafen für Trio
Vor genau sieben Jahren wurde die Causa "Pflegeheim Kirchstetten" publik. Es gab schon Urteile, am Donnerstag wurde aber erneut verhandelt
Exakt Mitte Oktober 2016 ploppte der Fall "Pflegeheim Kirchstetten" auf. Vier Angeklagte sollen alte, demente Bewohner gequält und erniedrigt haben. Die vier Beschuldigten sprachen damals auch mit "Heute" über die Vorwürfe und zwar mehrmals: Gleich im Oktober 2016 und im Jahr 2019. Der Tenor: "Unser Leben wurde zerstört."
Neuer Prozess nach 2,5 Jahren
Die Causa Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) stand aber mit Donnerstag, also 2,5 Jahre nach dem nicht rechtskräftigen Ersturteil, erneut im Fokus eines Prozesses am Landesgericht St. Pölten.
Die Bilder in der Causa "Pflegeheim Kirchstetten - zum Durchklicken:
Weil der Oberste Gerichtshof (OGH) die im Jahr 2021 erfolgten Schuldsprüche für drei von vier früheren Mitarbeitern der Einrichtung teilweise aufgehoben hatte, wurde am Donnerstag im zweiten Rechtsgang verhandelt. Nach einer Berufung hat das Oberlandesgericht Wien indes die Strafe gegen eine Mitbeschuldigte (jetzt 37) auf zwei Jahre unbedingte Haft erhöht (rechtskräftig).
Keine Zeugen diesmal
Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung hatte der OGH im März in einer Entscheidung Mängel in der Urteilsausfertigung festgestellt. Zu einzelnen vorgeworfenen Handlungen müsse nun noch einmal verhandelt werden, erläuterte Birgit Eisenmagen, Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten gegenüber der "APA". Der Schöffenprozess richtet sich gegen zwei Frauen (55, 58) und einen Diplompfleger (33). Zeugen waren keine geladen.
Die Angeklagten waren ab 2020 wegen Quälens oder Vernachlässigens sowie sexuellen Missbrauchs wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen und wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden. Die drei Frauen und der Mann sollen als Pfleger bzw. Pflegehelfer von März bis Oktober 2016 alte Menschen geschlagen und beschimpft sowie die hilflosen Bewohner gequält und zu heiß geduscht haben. Die Vorwürfe basierten auf Anzeigen von Heimmitarbeitern und Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe.
Pfleger muss 3,5 Jahre in Haft
Der Richter bezeichnete die Handlungen am Donnerstag als widerwärtig. Die neuen, nicht rechtskräftigen Strafen erhöhten sich im Vergleich zum Ersturteil vom Februar 2021 deutlich: Der 33-Jährige muss nun dreieinhalb Jahre in Haft, er war damals mit 18 Monaten bedingt bedacht worden. Die 58-jährige Erstangeklagte erhielt drei Jahre Haft (davor 16 Monate bedingt), die Drittangeklagte (55) 18 Monate unbedingt (davor ein Jahr bedingt).