Wien

Peschorn klärt über Terror-Entschädigungen auf

Der frühere Innenminister und aktueller Chef der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn erklärt, warum Terror-Hinterbliebene kaum entschädigt werden. 

Heute Redaktion
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Der frühere Innenminister Wolfgang Peschorn war am 30. April 2021 zu Gast in der ZIB2.
Der frühere Innenminister Wolfgang Peschorn war am 30. April 2021 zu Gast in der ZIB2.
Screenshot ORF

Vor fast einem halben Jahr, am 2. November 2020, schockte ein islamistisch motivierter Terroranschlag die Bundeshauptstadt Wien. Sechs Monate später fühlen sich viele Hinterbliebene von den ermordeten Opfern alleingelassen. Seitens der Republik sind bislang nur geringe Entschädigungszahlungen, Überlebende und Hinterbliebene erhielten 2.000 Euro, getätigt worden. Dazu war am Freitagabend der ehemalige Innenminister und nunmehrige Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, zu Gast.

Als Chef der Finanzprokuratur, so machte Peschorn gleich zu Beginn klar, sei er quasi Anwalt der Republik. Im Interesse des Bundes erklärte er dann, wieso es keine gesonderten Zahlungen für Hinterbliebene geben könne. Laut Peschorn seien diese vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und somit illegal. Mit Steuergeld müsse man sorgsam umgehen, so der frühere Politiker. Einen Vergleich, etwa wie beim Fonds für Naturkatastrophen ließ Peschorn nicht gelten. 

Auch sei die Republik in diesem Fall nicht haftbar. Denn haftbar sei in diesem Fall der Täter. Aufgabe der Republik sei es lediglich, einen Teil zu erstatten. Das sei im Verbrechensopfergesetz geregelt. Denn der Endbericht der unabhängigen Kommission zeige, dass es zwar Versäumnisse und Verzögerungen gegeben habe. Der Anschlag sei durch behördliches Handeln aber nicht zu verhindern gewesen, so Peschorn. Auch nicht dann, wenn der Polizeiapparat "perfekt" funktioniert hätte. 

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