"Es ist traurig"
Peinlicher Inhalt: Firma schickt E-Mail an Bewerberin
Noch nie hatte eine Schweizerin so schnell eine Antwort auf eine Bewerbung erhalten. Doch sie merkte sofort, die E-Mail hätte an sie gehen sollen.
Eine 36-Jährige aus dem Kanton Aargau erlebte auf Jobsuche Unglaubliches. Am Dienstag bewarb sie sich online bei einer Baumanagementfirma im Kanton Baselland als kaufmännische Mitarbeiterin. Nur wenige Minuten später hatte sie schon eine E-Mail der Firma im Posteingang. Der Inhalt, merkte sie schnell, war aber nicht für sie gedacht: "Absagen, außer du kannst die zum Weineinschenken gebrauchen", stand da.
"Auch wenn ich sofort wusste, dass die E-Mail nicht an mich hätte gehen sollen, hat mich der Kommentar sehr geärgert. Ich empfand die Aussage als beleidigend", so die 36-Jährige. Sie arbeite seit über zwanzig Jahren im Gastronomiegewerbe. Die letzten sieben Jahre habe sie auch administrative Arbeiten übernommen. "Es ist traurig, dass auf manche Jobs so herabgeschaut wird. Ich hätte mir gewünscht, dass man meine Bewerbung ernst nimmt."
Da die Aargauerin nicht auf die Stelle angewiesen sei, habe sie die Sache dennoch mit etwas Humor nehmen können. "Ich kann übrigens auch ganz toll am Empfang Kunden anlächeln", schrieb sie zurück. Eine Rückmeldung von der Firma bekam sie erst Tage später. "Wenn einem schon so ein Fehler passiert, sollte man sich zumindest sofort entschuldigen", sagt sie.
Geschäftsführer bedauert Vorfall
Auf Anfrage von "20 Minuten" bestätigt der Geschäftsführer des Bauunternehmens, dass die E-Mail bei der Bewerberin gelandet ist. "Es war sicherlich unangebracht, und wir bedauern zutiefst, dass diese Bemerkung versehentlich an die Bewerberin weitergeleitet wurde", erklärt er.
Die Bemerkung sei keinesfalls böse oder abwertend gemeint, sondern sei bloss als Scherz unter Kollegen gedacht gewesen. "Die Bewerberin hatte auf dem Lebenslauf ein Foto eingefügt, das sie beim Einschenken eines Glases zeigte, weshalb sich unsere Mitarbeiterin zu dem Kommentar hinreißen ließ." Als sie den Fehler bemerkte, habe sich die Mitarbeiterin persönlich bei S. entschuldigt und ihr Bedauern über den Vorfall zum Ausdruck gebracht.