Schwere Komplikationen

Patientin verliert Auge – Arzt fälscht OP-Zustimmung

Ein Neurochirurg steht vor Gericht, weil eine Patientin nach einer Operation ihr Auge verlor. Zudem wird ihm Urkundenfälschung vorgeworfen.

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    Ein Neurochirurg steht in Lausanne wegen schwerer Vorwürfe wie Urkundenfälschung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.
    Ein Neurochirurg steht in Lausanne wegen schwerer Vorwürfe wie Urkundenfälschung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.
    IMAGO/BSIP (Symbolbild)

    Ein Neurochirurg steht in Lausanne (Schweiz) vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, eine Patientin unzureichend über Risiken einer Schädeloperation aufgeklärt zu haben. Die Operation führte zu einer schweren Komplikation. In der Folge verlor die Frau ihr rechtes Auge.

    Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, Urkundenfälschung und versuchten Versicherungsbetrug. Dem Mediziner droht eine Freiheitsstrafe.

    Dramatische Folgen für Patientin

    Im Februar 2015 ließ sich die Klägerin, die laut "24heures" damals in ihren 30ern war, von dem Spezialisten operieren, um einen unter der Schädeldecke liegenden Knoten entfernen zu lassen. Während des Eingriffs kam es jedoch zu einer schwerwiegenden Komplikation, die das rechte Auge der Patientin irreparabel schädigte.

    Trotz sofortiger Überweisung in eine Augenklinik und mehrerer Folgeoperationen konnte das Auge nicht gerettet werden. Seitdem trägt die Frau eine Augenprothese, die sie aufgrund anhaltender Schmerzen nur eingeschränkt tragen kann. Die Folgen der Operation haben ihr Leben dramatisch verändert: Sie arbeitet nur noch zu 50 Prozent und berichtet von erheblichen Einschränkungen in ihrem Alltag und bei ihren Freizeitaktivitäten.

    Sie sei nicht ausreichend über Risiken informiert worden

    Die Klägerin wirft dem Arzt vor, sie nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs informiert zu haben. Während der Konsultation habe er die Operation als Routineeingriff dargestellt und ihr keine realistische Einschätzung möglicher Komplikationen vermittelt. Auch kritisiert sie, dass die Operation nur zwei Tage nach der ersten Konsultation angesetzt wurde, ohne ihr Zeit für eine gründliche Abwägung oder die Einholung einer Zweitmeinung zu lassen.

    Ein zentraler Punkt des Verfahrens ist der fehlende schriftliche Einwilligungsbogen, den die Patientin vor der Operation hätte unterschreiben müssen. Dieses Dokument ist rechtlich notwendig, um die informierte Zustimmung des Patienten zu bestätigen und den Arzt im Falle von Komplikationen abzusichern.

    Arzt fälscht Dokument

    Im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens stellte sich heraus, dass das Formular fehlte. Daraufhin erstellte der Arzt nachträglich ein gefälschtes Dokument, um die Lücke zu schließen. Vor Gericht gestand er die Fälschung und erklärte, aus Panik gehandelt zu haben.

    Der Beschuldigte betont, er habe die Klägerin mündlich über die Risiken aufgeklärt – niemand lasse sich ohne Zustimmung operieren. Ein medizinischer Gutachter stützt diese Aussage teilweise: Der Eingriff sei technisch korrekt gewesen, und die Komplikationen seien nicht vorhersehbar gewesen. Die Entscheidung für die Operationsmethode sei medizinisch vertretbar gewesen, auch wenn sie zu einem tragischen Ergebnis geführt habe.

    Ihm droht eine Freiheitsstrafe

    Das Gericht muss nun klären, ob der Arzt durch die fehlende schriftliche Einwilligung, die nachträgliche Fälschung und die Folgen des Eingriffs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

    Neben einer Freiheitsstrafe drohen ihm auch berufliche Konsequenzen. Die Klägerin leidet weiterhin unter den Folgen der Operation und fordert Gerechtigkeit.

    Für den Mediziner gilt die Unschuldsvermutung

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      Auf den Punkt gebracht

      • Ein Neurochirurg in Lausanne steht vor Gericht, weil eine Patientin nach einer Schädeloperation ihr rechtes Auge verlor und ihm Urkundenfälschung sowie versuchter Versicherungsbetrug vorgeworfen werden.
      • Die Klägerin wirft dem Arzt vor, sie nicht ausreichend über die Risiken informiert zu haben, und der Arzt gestand, ein Einwilligungsdokument nachträglich gefälscht zu haben; ihm drohen nun eine Freiheitsstrafe und berufliche Konsequenzen.
      20 Minuten, wil
      Akt.