Werte nicht überwacht
Patient starb im Schlaflabor – Pflegerin vor Gericht
Nach dem Tod eines Patienten in einem Salzburger Schlaflabor steht eine ehemalige Pflegerin vor Gericht. Ihr wird grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen.
Der 50-Jährige, der an mehreren Vorerkrankungen litt, verstarb im Juni 2023 während einer Nacht im Schlaflabor des Universitätsklinikums Salzburg. Eine 64-jährige diplomierte Krankenpflegerin war in der besagten Nacht für die Betreuung des Mannes verantwortlich. Als sie den Patienten am nächsten Tag leblos vorfand, leitete sie sofort Reanimationsmaßnahmen ein. Diese blieben allerdings erfolglos.
Staatsanwaltschaft wirft Vernachlässigung vor
Der mittlerweile pensionierten Pflegerin wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwischen 3.45 Uhr und 5.28 Uhr ihrer Überwachungspflicht nicht nachgekommen zu sein. Die Todesursache war ein stark überhöhter CO₂-Wert im Blut, der einem Gutachten zufolge, durch lückenlose Überwachung hätte erkannt werden können.
Im Prozess am Salzburger Landesgericht erklärte die Angeklagte, dass sie die Sauerstoffzufuhr entsprechend der Vorgabe reguliert habe. Probleme bei der CO₂-Messung führte sie auf die Unruhe des Patienten zurück, der sich wiederholt den Sensor entfernte.
Anweisungen fehlten
Prozess wurde vertagt
Die Frage, ob die Pflegerin die kritischen Werte hätte erkennen müssen, wurde im Prozess am Dienstag nicht abschließend geklärt. Der Sachverständige erklärte, dass es keine einheitlichen Grenzwerte gibt, ab wann akute Lebensgefahr besteht. Der Prozess wurde vertagt, um weitere Zeugen zu befragen, darunter der diensthabende Arzt und der Pfleger, der die Übergabe des Patienten an die Angeklagte durchführte.
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Auf den Punkt gebracht
- Eine ehemalige Pflegerin steht vor Gericht, weil ihr grob fahrlässige Tötung vorgeworfen wird, nachdem ein Patient im Schlaflabor des Universitätsklinikums Salzburg verstarb.
- Der Prozess wurde vertagt, um weitere Zeugen zu befragen, da die Frage, ob die Pflegerin die kritischen CO₂-Werte hätte erkennen müssen, noch nicht abschließend geklärt ist.